News

zurück zur Übersicht AKTUELLES >>

25. Januar 2019

Fortbildungsurlaub: Tarifliche Ansprüche für ADEXA-Mitglieder

Mit dem Pharmacon ist die diesjährige Fortbildungssaison bereits gestartet. Interpharm und ADEXA-Gewerkschaftstag sind weitere Highlights im März und April. Gut dran ist, wer dafür seinen tariflichen Fortbildungsurlaub nehmen kann.  

Im Bundesrahmentarifvertrag (§ 12 BRTV*) sind Möglichkeiten der bezahlten Freistellung für fachliche Fortbildungen festgelegt.

     

  • Approbierte, PTA, Pharmazie-Ingenieure haben Anspruch auf 6 Werktage pro 2 Kalenderjahre
  •  

  • PKA: 3 Werktage pro 2 Kalenderjahre
  •  

  • Teilzeit oder Minijob: Hier ist der Anspruch anteilig im Verhältnis zur Vollzeit mit 40 Wochenstunden umzurechnen.
  •  

Ähnliche Regelungen gelten auch im Rahmentarifvertrag Nordrhein: 6 Tage für Approbierte, 5 Tage für PTA und PI, 3 Tage für PKA – jeweils innerhalb von zwei Jahren.

Eine Freistellung von der Arbeit bis zu vier Stunden zur Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung wird als 1/2 Tag auf den Fortbildungsurlaub angerechnet.

Beantragen Sie Ihre Fortbildungswünsche rechtzeitig, also mindestens einen Monat vor dem Termin! Die Teilnahme muss dem Arbeitgeber nachgewiesen werden.

Wer einen neuen Job angetreten hat, kann laut BRTV erstmals nach sechs Monaten seine Ansprüche geltend machen – außer, man hat beim früheren Arbeitgeber bereits alle Möglichkeiten im Zwei-Jahres-Zeitraum ausgeschöpft. Im Zweifelsfall ist dem derzeitigen Vorgesetzten eine Bescheinigung vorzulegen. Nach Ablauf von zwei Kalenderjahren verfallen die alten Ansprüche.

Angeordnete Fortbildung

Möglicherweise schickt Ihr Arbeitgeber Sie auch zu einer bestimmten Fortbildung: Dann ist er verpflichtet, Ihnen auch die Zeiten der An- und Abreise zu vergüten sowie die Kosten der Fortbildung zu tragen. In diesem Fall wird die Zeit nicht von Ihrem Fortbildungsanspruch abgezogen.

Studienergebnisse: Fortbildung sichert den Arbeitsplatz

In einer aktuellen Untersuchung mit gut 6.000 Beschäftigen haben Forscher festgestellt: Wer an innerbetrieblichen Schulungen und Fortbildungsangeboten teilnimmt, senkt das Risiko, seinen Job zu verlieren. Solche Aktivitäten fördern allerdings auch nicht den beruflichen Aufstieg, sondern führen zum „Verbleib auf der aktuellen beruflichen Position“. 

sjo/mvdh

*Der BRTV gilt in allen Kammerbezirken mit Ausnahme von Nordrhein oder Sachsen. Sachsen hat derzeit keine Tarifbindung, Gespräche laufen aber.

Quelle: Böckler Impuls Ausgabe 01/2019

 

ADEXA auf der Interpharm

Beim 30-jährigen Jubiläum der Interpharm in Stuttgart ist ADEXA nicht nur mit einem Stand auf der Fachausstellung präsent (2G19). An zwei Veranstaltungsreihen sind auch ADEXA-Vertreterinnen dabei: Rechtsanwältin Minou Hansen hält beim PKAaktiv-Seminar einen Vortrag. Und Elfriede Hoffmann von der ADEXA-AG Filialleitung wird beim Filialapothekentag an der standespolitischen Podiumsdiskussion „Sorgenkind Filialapothekenleiter?“ teilnehmen.

Beachten Sie auch die Sonderpreise für ADEXA-Mitglieder, die Sie in Kürze in Ihrem Neujahrsrundschreiben finden.

Mehr Informationen finden Sie hier: weiter

zurück zur Übersicht AKTUELLES >>