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04. September 2016

Gesundheitsversorgung von Asylberechtigten: „Das müssen alle mittragen“

Am 22./23. September wird sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) befassen. Umstritten ist selbst unter Unions- und SPD-Politikern der dort enthaltene Plan von Minister Hermann Gröhe (CDU), im kommenden Jahr Geld aus dem Gesundheitsfonds für die Krankenversicherung anerkannter Asylbewerber zu entnehmen. Die Belastung müsste aus dem allgemeinen Steuertopf finanziert werden, findet auch ADEXA.

Dass es sinnvoll und nötig ist, wenn Asylberechtigte, die Hartz IV beziehen, auch regulär krankenversichert sind, steht außer Frage. Und dass die Gelder, die der Bund derzeit an die Kassen für deren gesundheitliche Versorgung bezahlt, nicht kostendeckend sind, kann sicher auch belegt werden. Doch wie diese Mehrkosten nach den Plänen der Regierung im Wahljahr 2017 aufgebracht werden sollen, darüber gibt es – mit Recht – Diskussionen. 1,5 Milliarden Euro sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds genommen werden. Ein nicht weiter bezifferter Teil dieser Summe soll für die Telematik-Infrastruktur verwendet werden. Zu den übrigen Plänen heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes: „Mit diesen Mitteln werden einerseits Mehrbelastungen der GKV aufgrund der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten nach Erhalt eines Aufenthaltstitels und bei Versicherungspflicht in der GKV finanziert. Bei erfolgreicher Integration in den Arbeitsmarkt und der damit perspektivisch zu erwartenden Mehreinnahmen handelt es sich hierbei um vorübergehende finanzielle Auswirkungen. …“

Da nicht abzusehen ist, wie schnell die vom Kabinett beschworene Integration erfolgt, dürfte der Begriff „vorübergehend“ sehr dehnbar gemeint sein. Und aus der „einmaligen“ Entnahme könnte schnell eine dauerhafte Regelung werden.

Unfaire Verteilung

Statt die Kosten auf den Schultern aller Steuerzahler zu verteilen, also neben den der Pflichtversicherten auch der Unternehmen, Selbstständigen und Beamten, sollen nur die gesetzlich Versicherten ihre Solidarität unter Beweis stellen. Das ist, ähnlich wie beim Thema Zusatzbeiträge, eine unfaire Verteilung der Belastung.

Dazu ADEXAs Erste Vorsitzende Barbara Stücken-Neusetzer: „Bundesfinanzminister Schäuble hat mit Blick auf die Bundestagswahlen Angst vor stark erhöhten Zusatzbeiträgen zum Jahreswechsel. Daher soll die Liquiditätsreserve angezapft werden. Doch das sind ja letztlich auch Gelder der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer. Das wird nur auf den Gehaltskonten 2017 noch nicht spürbar.“

ADEXA fordert daher den Bundestag auf, an dieser Stelle des PsychVVG nachzubessern. „Gerade wenn die Wirtschaft langfristig von den neuen Arbeitskräften aus dem Ausland profitiert, muss sie auch kurz- und mittelfristig mit für deren Gesundheit verantwortlich gemacht werden.“

Dr. Sigrid Joachimsthaler

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