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18. November 2017

Kindergeld-Anspruch jetzt prüfen: Bald weniger Zeit für rückwirkende Anträge

Ab Januar gelten kürzere Antragsfristen für rückwirkende Kindergeldanträge. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in einer Mitteilung hin. Experten empfehlen gerade Eltern mit unklarem Anspruch, sich rechtzeitig zu informieren.

Momentan bekommen Eltern für das erste und zweite Kind je 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro und für jedes weitere Kind 223 Euro. Das Kindergeld muss bei der zuständigen Familienkasse schriftlich beantragt werden. Für Erziehungsberechtigte ist nicht immer klar, ob sie tatsächlich Anspruch haben. Steht ihnen Kindergeld weiter zu, falls Tochter oder Sohn nach der Erstausbildung eine weitere Ausbildung beginnen? Oder wie ist die Sachlage bei sozialen Diensten im Ausland? In beiden Fällen haben die Eltern Anspruch auf Zahlungen, beantragen diese aber oft nicht. Das hat der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) beobachtet.

Nicht abwarten, sondern handeln

Erich Nöll, Geschäftsführer des BVL, weist alle Berechtigten jetzt auf neue Fristen hin. Derzeit kann Kindergeld noch für vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Konkret bedeutet das: Bis zu vier Jahre nach dem Kalen­derjahr, in dem der Beginn des Anspruchs lag, kann Kindergeld für diesen Zeitraum beantragt werden. Wer bis zum 31. Dezember 2017 alle Formalitäten erledigt, erhält die Zahlungen rückwirkend bis einschließlich Januar 2013.

Zum 1. Januar 2018 greifen Änderungen im Einkommenssteuergesetz. Dann verkürzt sich die Frist auf sechs Monate. Das bedeutet: Anträge im Januar 2018 sind nur noch rückwirkend bis zum Juli 2017 möglich.

Michael van den Heuvel

Quelle: Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL)

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