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Kommentar von Tanja Kratt: Ein Armutszeugnis für die Apotheken

Es ist ein Armutszeugnis, dass der Mindestlohn im Apothekenbereich überhaupt eine Rolle spielt. Denn in Apotheken arbeiten gut ausgebildete Mitarbeiter:innen mit Verantwortung, mit Fachwissen und mit hoher Belastung im Alltag. Eine Vergütung, die sich am gesetzlichen Minimum orientiert, passt weder zur Qualifikation noch zur gesellschaftlichen Bedeutung der Apothekenberufe.

Die Realität sieht leider anders aus: In mindestens zwei Tarifgebieten (TGL Nordrhein und Sachsen) müssen Gehälter nach der Mindestlohn-Erhöhung zu Jahresbeginn faktisch zwangsweise nach oben korrigiert werden, weil die tariflichen Untergrenzen sonst die gesetzliche Lohnuntergrenze unterschreiten würden. Das ist nicht nur ein tarifpolitisches Warnsignal – es ist auch eine bittere Bestätigung, wie stark die Vergütungsstrukturen im Apothekenbereich inzwischen unter Druck geraten sind.

Die entscheidende Frage lautet: Will die Arbeitgeberseite wirklich, dass die Lohngestaltung künftig zunehmend per Gesetz diktiert wird? Wer Tarifautonomie ernst meint, muss Tariflöhne so gestalten, dass sie der Qualifikation von Angestellten entsprechen, ohne dass der Gesetzgeber regelmäßig nachjustieren muss.

Tanja Kratt
ADEXA-Bundesvorstand und Leiterin der Tarifkommission