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25. Oktober 2014

Kommentar zu den Pflegestärkungsgesetzen: Gut, aber nicht gut genug

Wenn der Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in der vorgelegten Form die parlamentarischen Hürden nimmt, können sich zumindest die Angestellten in größeren Apotheken über ein Stück mehr finanzielle Unterstützung und Rechtssicherheit freuen, falls sie Angehörige pflegen müssen. Und das trifft ja auf viele der überwiegend weiblichen Mitarbeiter in unserer Branche zu.

Zu kurz springt die Bundesregierung aber, wenn sie die Rechtsansprüche nur für Arbeitnehmer in Betrieben ab 16 Mitarbeitern festschreiben will. Denn es geht ja nicht um eine finanzielle Mehrbelastung der Arbeitgeber, die von den Klein(st)betrieben nicht gestemmt werden könnte. So wie der Anspruch auf Elternzeit nicht von der Betriebsgröße abhängt, so sollte es auch mit der Pflegezeit und Familienpflegezeit gehandhabt werden. Schließlich sind die Kolleginnen und Kollegen in den kleineren Apotheken keine Arbeitnehmer zweiter Klasse. Sie haben das gleiche Interesse an einer besseren Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Pflichten. Nur auf die persönliche Zustimmung von Arbeitgebern zu setzen, ist erfahrungsgemäß nicht genug.

Barbara Neusetzer
ADEXA, Erste Vorsitzende

 

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