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01. Dezember 2017

Maßnahmen gegen sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz: Richtig reagieren, Hilfe suchen

Nicht nur in Hollywood ist sexuelle Belästigung ein großes Thema. Deutschlands Angestellte kennen Übergriffe ebenfalls. Experten geben Tipps, welche Situationen unangemessen sind – und wie Betroffene reagieren sollten. Bei größeren Belegschaften bieten präzise formulierte Betriebsvereinbarungen einen gewissen Schutz.

Wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichtet, wurden etwa 50 Prozent aller Beschäftigten schon selbst Opfer sexueller Übergriffen. 81 Prozent aller Interviewten war nicht bekannt, dass ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, Angestellte zu schützen. Und mehr als 70 Prozent wussten auch nicht, wen sie im Betrieb ansprechen sollten.

Keine Frage der Definition

Unsicherheit besteht auch bei der Frage, welche Handlungen als Belästigung zu bewerten sind. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet explizit sexuelle Belästigungen in jeglicher Form, und zwar durch Kollegen, Kunden oder Vorgesetzte. Einige Beispiele laut Antidiskriminierungsstelle:

  • bedrängende körperliche Nähe
  • die Aufforderung zu unerwünschten sexuellen Handlungen wie „Setz dich auf meinen Schoß“,
  • scheinbar zufällige Berührungen – nicht nur auf Brust oder Po,
  • obszöne Witze oder sexuelle Anspielungen,
  • auf den Ausschnitt starren,
  • pornographisches Material jeglicher Art am Arbeitsplatz.

 

Erste Hilfe im Notfall

Experten der Antidiskriminierungsstelle warnen Betroffene, die Schuld bei sich selbst zu suchen. Den Tätern sei sehr wohl klar, dass sie eine unsichtbare Grenze überschreiten, so ihr Fazit. Als konkrete Maßnahmen empfehlen sie Betroffenen bei Übergriffen durch Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte: 

  • Grenzen setzen: Sagen Sie der Person, dass Sie sich durch ihr Verhalten belästigt fühlen.
  • Hilfe suchen: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber oder – speziell bei Belästigung durch Kunden – auch Kollegen Ihres Vertrauens, die vor Ort sind.
  • Dokumentieren: Führen Sie ein Protokoll, um die Übergriffe zu dokumentieren.
  • Den nächsten Schritt gehen: Sollte Ihr Arbeitgeber nicht reagieren oder selbst derjenige sein, der Sie belästigt, suchen Sie sich außerbetriebliche Unterstützung, etwa bei Gewerkschaften. Wenn Sie als ADEXA-Mitglied von sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz Apotheke betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die ADEXA-Rechtsberatung. 

Um bei sexuellen Belästigungen durch Kunden innerlich einigermaßen gewappnet zu sein, empfiehlt es sich, solche Situationen auf einer Teambesprechung zu thematisieren und gemeinsam geeignete Reaktionen zu überlegen. 

Schwerwiegende gesundheitliche Folgen

Sabine Oertelt-Prigione, Professorin für Gendermedizin an der Universität Nijmegen, und Sabine Jenner, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte an der Berliner Charité, warnen Arbeitgeber, sexuelle Belästigung auf die leichte Schulter zu nehmen. Ihren Recherchen zufolge reichen die Symptome von Depressionen oder Angstneurosen über Rückenschmerzen bis hin zu Herz-Kreislauf-Beschwerden. Außerdem verschlechtere sich das Betriebsklima auch für nicht unmittelbar Betroffene. Den Unternehmen entstünde ein großer Schaden durch Fehlzeiten und Kündigungen.

Betriebsvereinbarungen können helfen

Im nächsten Schritt haben Oertelt-Prigione und Jenner 120 betriebliche Vereinbarungen aus dem öffentlichen Dienst, der Industrie und dem Dienstleistungssektor inhaltlich untersucht. Damit Vorgesetzte ihre Fürsorgepflicht erfüllen, sei es wichtig, sowohl sexuelle Belästigung als auch Konsequenzen für die Täter klar zu definieren. Dazu gehören arbeitsrechtliche Sanktionen. Auch für nicht direkt betroffene Kolleginnen oder Kollegen, denen Fehlverhalten auffällt, sollten Verhaltenskodizes festgeschrieben werden.

Niedrigschwellige Möglichkeiten, Übergriffe zu melden, seien ebenfalls wichtig. Hier nennen die Autorinnen beispielsweise interne Online-Tools als Möglichkeit, ausgeprägte Hierarchien zu umgehen. Ein Beispiel: Über anonyme, Intranet-gestützte Formulare können Angestellte ihren Betriebsrat oder ihre Gleichstellungsbeauftragte kontaktieren. Spuren in der normalen Firmen-IT werden nicht hinterlassen.

Michael van den Heuvel

 

Quellen

Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Beschäftigten in Deutschland, online: http://t1p.de/317x 

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), online: http://t1p.de/k7c2

Sabine Oertelt-Prigione, Sabine C. Jenner: Prävention sexueller Belästigung. Studie der Hans-Böckler-Stiftung, Praxiswissen Betriebsvereinbarungen, Bd. 369, online: http://t1p.de/2t7c

 

 

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