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Mehr Schutz: BAG stärkt die Rechte von Beschäftigten in Elternzeit

Wer seine Elternzeit in mehrere Abschnitte aufteilt, ist künftig besser vor einer Kündigung geschützt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Vor jedem einzelnen Abschnitt beginnt der besondere Kündigungsschutz erneut. Das schafft mehr Rechtssicherheit für Angestellte und erleichtert eine flexible Familienplanung.

Mütter und Väter können ihre Elternzeit auf mehrere Zeiträume verteilen – etwa, um den Wiedereinstieg in den Beruf schrittweise zu gestalten oder Betreuungszeiten flexibel anzupassen. Das Bundesarbeitsgericht hat nun klargestellt, dass der besondere Kündigungsschutz nach § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt gilt. Er beginnt jeweils frühestens acht Wochen vor dem Start des beantragten Zeitraums – auch dann, wenn alle Abschnitte bereits mit einem einzigen Schreiben beantragt wurden. 

Dem Urteil lag der Fall eines Vaters zugrunde, der seine Elternzeit auf mehrere Abschnitte verteilt hatte. Sein Arbeitgeber kündigte ihm im Oktober 2024 zwischen zwei Elternzeitphasen – kurz bevor der nächste Abschnitt am 11. November 2024 beginnen sollte. Das BAG erklärte die Kündigung für unwirksam, weil bereits der Kündigungsschutz für den nächsten beantragten Elternzeitabschnitt griff. 

Wichtige Klarstellung für Beschäftigte

Besonders relevant ist die Entscheidung, weil sie auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Probezeit gilt. Das BAG stellte klar, dass das BEEG keine Ausnahme vom Kündigungsschutz während der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes vorsieht. Beschäftigte können ihre Elternzeit damit flexibler planen, ohne befürchten zu müssen, kurz vor einem weiteren Elternzeitabschnitt gekündigt zu werden. 

Aus Sicht von ADEXA stärkt das Urteil die Rechte von Beschäftigten und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wer Elternzeit in mehreren Etappen nutzt, erhält die notwendige Rechtssicherheit für eine individuelle Lebens- und Berufsplanung. Gerade in den Apotheken, in denen flexible Arbeitszeitmodelle immer wichtiger werden, ist die Entscheidung ein positives Signal für familienfreundliche Arbeitsbedingungen.

mvdh

Quelle: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.06.2026, Az. 2 AZR 213/25