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07. August 2016

Mutterschutz: Koalition plant Ausweitung gesetzlicher Vorschriften

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist in die Jahre gekommen. Deshalb haben Union und Sozialdemokraten ein umfangreiches Reformpaket geschnürt. Bereits die neue Begrifflichkeit „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium“ zeigt, dass weitere Personengruppen erfasst werden. Darüber hinaus verschärfen Politiker den Kündigungsschutz.

Ziel ist, nicht nur wie bislang Arbeitnehmerinnen zu erwähnen, sondern auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen mit einzubeziehen. Diese Regelung war bei den Koalitionspartnern zunächst umstritten. Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hatte sich gegen eine Ausweitung gewehrt. Schließlich verständigte sich die Groko auf einen Kompromiss: Mütter haben die Möglichkeit, nach ihrer Niederkunft bereits während der Schutzfrist ihre Ausbildung oder ihr Studium fortzuführen. Dazu zählt beispielsweise die Teilnahme an Prüfungen oder das Schreiben von Hausarbeiten. Ihre Entscheidung ist freiwillig und jederzeit widerrufbar.

Bekannte Zeiträume, sprich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bleiben weitgehend erhalten. Bleibt als Ausnahme: Die bisherige Frist von zwölf Wochen nach der Geburt für Früh- und Mehrlingsgeburten wird auf Kinder mit Behinderung im Sinne von Paragraph 2 Absatz 2 Satz 1 des IX. Sozialgesetzbuchs ausgedehnt.

Kündigungsschutz ausgeweitet

Darüber hinaus bleibt die Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen unzulässig – es sei denn, die Arbeitsschutzbehörde erklärt vorab ihre Zustimmung. Außerdem greift ein Kündigungsverbot bei Arbeitnehmerinnen, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche erlitten haben. Hier erstreckt sich der Zeitraum auf vier Monate nach dem Abort. Das bisherige Eigenkündigungsrecht von Kolleginnen ohne Wahrung von Fristen (MuSchG, Paragraph 10 Absatz 1) wurde jedoch gestrichen, da der Gesetzgeber nach Einführung der Elternzeit hierfür keine Notwendigkeit mehr sieht.

Unmut bei Arbeitgebern

Arbeitgeberverbände stören sich an mehreren Details. Der Entwurf sieht sogenannte Gefährdungsanalysen für Arbeitsplätze vor – egal, ob diese von einer Frau oder einem Mann besetzt werden. Hinzu kommen Dokumentations- und Informationspflichten. Die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen sei bereits in geltendem Recht verankert, konterte eine Sprecherin des Familienministeriums. Weil Arbeitsplätze vom Geschlecht unabhängig zu vergeben seien, komme auch jeder für eine Frau in Betracht. Überbordende Bürokratie sehen die Autoren der Gesetzesnovelle nicht. Ihr Gesetz soll noch dieses Jahr verabschiedet werden und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Michael van den Heuvel

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