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20. März 2019

Protestmarsch in Berlin: ADEXA unterstützt #rettedeineapotheke

ADEXA wird sich an dem Protestmarsch in Berlin am kommenden Sonntag, 24. März, beteiligen, zu dem drei Nachwuchsapotheker (darunter auch ein angestellter Apotheker) aufgerufen haben. Bei der Abschlussveranstaltung geht Andreas May, Erster Vorsitzender bei ADEXA, auf Positionen der Apothekengewerkschaft ein. Die Aktion soll auf das EU-Notifizierungsverfahren* zur Aufhebung der Rx-Preisbindung hinweisen.

„ADEXA hat sich entschlossen, die Veranstaltung zu unterstützen, weil sich die Situation öffentlicher Apotheken durch die letzten Entwicklungen auf europäischer Ebene noch dramatischer verschlechtern könnte als über den generellen Versandhandel und all seine Begleiterscheinungen“, sagt May. „Die nationale Politik wirkt dem aus unserer Sicht viel zu wenig entgegen und setzt sich nicht ausreichend für die Apotheken ein.“ Am Ende gehe es auch um die Arbeitsplätze von Angestellten, die gefährdet seien, falls es Apotheken schlecht gehe.

May kritisiert: „Leider bekommt von all diesen Entwicklungen die Öffentlichkeit nicht viel mit, weil über das Thema bisher nur in Fachkreisen diskutiert wird.“ Eine Demonstration in der Hauptstadt könne für eine größere mediale Präsenz sorgen. Der ADEXA-Vorsitzende sieht darin einen Anfang, um außerhalb von Fachkreisen zu berichten. „Das Problem muss bei Kunden oder Patienten ankommen“, so May weiter.  Darum wird er am Sonntag (24. März 2019) in Berlin die Gelegenheit wahrnehmen, im Rahmen der Kundgebung für ADEXA zu sprechen und die Rolle der Angestellten darzustellen. Der Marsch startet um 15 Uhr am Bahnhof Friedrichstraße (Dorothea-Schlegel-Platz). Die Abschlussveranstaltung ist für 16:30 Uhr am Brandenburger Tor geplant. 

Hintergrund

* Gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 müssen die Mitgliedstaaten die Kommission über jeden Entwurf einer technischen Vorschrift vor deren Erlass unterrichten. Ab dem Datum der Notifizierung des Entwurfs ermöglicht eine dreimonatige Stillhaltefrist – während der der notifizierende Mitgliedstaat die fragliche technische Vorschrift nicht annehmen kann – der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten, den notifizierten Wortlaut zu prüfen und angemessen zu reagieren. Quelle: Europäische Kommission 

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