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29. Juli 2016

Psychische Gefährdungsbeurteilung – Teil 4: Gefährdungsfaktor psychische Sättigung und Ermüdung

Arbeitsunfähigkeit, Leistungsabfall, innere Kündigung und letztendlich die endgültige Kündigung sind für jeden Betrieb mit zusätzlichen Kosten, Unruhe im Team und Aufwand verbunden. Ein möglicher Grund von Erkrankungen oder dem Fernbleiben von der Arbeit kann die dauerhafte psychische Belastung der Mitarbeiter sein. Der Arbeitsplatz darf jedoch weder die körperliche noch die psychische Gesundheit negativ beeinflussen.

Die psychische Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes ist deshalb der erste Schritt zur Erfassung potentieller gesundheitlicher Risiken. Neben den durch Stress und Monotonie erlebten Belastungen (siehe Teil 2 und 3) sind noch zwei weitere Aspekte zu nennen: psychische Sättigung und Ermüdung.

Psychische Sättigung

Psychische Sättigung äußert sich durch Unlust, Ärger und Gereiztheit, insbesondere wenn eigene Ziele mit den inhaltlichen Aspekten der Tätigkeit oder den Bedingungen der Ausführung nicht übereinstimmen. Der Ausführende erlebt die Tätigkeit als sinnlos. Die psychische Sättigung ist im Gegensatz zur Monotonie durch ein unverändertes oder sogar gesteigertes Niveau der Aktivierung gekennzeichnet. Der Betroffene erlebt den Zustand negativ und aversiv. Aufgaben, die inhaltlich streng vorgegeben sind und den Mitarbeitern wenige Freiräume lassen oder bei denen Informationen zur Ausführung der Aufgabe fehlen, können bei den Mitarbeitern Spannung und Unzufriedenheit hervorrufen. Zusätzliche Faktoren wie schlechte Führung und vorgegebene steile Hierarchie verstärken den Zustand der psychischen Sättigung. Engagierte Mitarbeiter, die ihre Ideen und ihr Fachwissen nicht einbringen dürfen, leisten zunehmend „Arbeit nach Vorschrift“, werden krank, kündigen innerlich – oder verlassen endgültig den Betrieb oder orientieren sich beruflich neu.

Psychische Ermüdung

Dauerhaft erlebte Überforderung – wie Arbeiten unter Zeitdruck, komplexe und schwierige Anforderungen oder Emotionsarbeit – kann zur psychischen Ermüdung führen. Kennzeichnend für die psychische Ermüdung ist eine Minderung der Leistung, das Erleben von Anstrengung, Konzentrationsverlust, Müdigkeit und Anspannung. Folgen können beispielsweise Fehler sowie das Vergessen oder Übersehen von wichtigen Informationen  oder Terminen sein. In der Apotheke kann das Übersehen wichtiger Angaben auf dem Rezept eine schwerwiegende Falschbelieferung oder die nicht korrekte Herstellung von Rezepturarzneimittel zur Folge haben.

Apothekenmitarbeiter in einer öffentlichen Apotheke sind mehr als pharmazeutische Fachberater. Vielfach leisten sie dem Kunden gegenüber eine nicht zu unterschätzende emotionale Unterstützung in Form von Aufmerksamkeit und Zuwendung. Dabei müssen die eigenen Emotionen professionell unter Kontrolle gehalten werden. Die präsentierten Emotionen  entsprechen nicht immer den zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erlebten Gefühlen. Die beschriebene dauerhafte Kontrolle der eigenen Emotionen kann zu einer reversiblen psychischen Ermüdung führen. Ihr kann aber durch zeitliche Unterbrechungen durch andere Tätigkeiten, Pausen und ein angenehmes Teamklima mit kollegialer Unterstützung entgegengewirkt werden.

Handlungsbedarf bei psychischer Gefährdung

Werden im Betrieb psychische Gefährdungspotenziale festgestellt, so ist der Inhaber dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zur Verringerung dieser Gefährdung zu treffen. Fachkräfte für betriebliches Gesundheitsmanagement, Betriebsärzte oder Arbeitspsychologen unterstützen bei der Analyse der erhobenen Daten, konzipieren individuelle Maßnahmen, die entweder präventiv wirken oder auf die Minimierung der vorhandenen psychischen Belastung abzielen. Investitionen für die Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter tragen sowohl kurzfristig als auch langfristig positiv zum Erfolg des Betriebs bei.

Krankenkassen beteiligen sich an Präventionsmaßnahmen

Gesetzliche Krankenkassen unterstützen sowohl die individuelle als auch die betriebliche Gesundheitsförderung im Sinne der Prävention und beteiligen sich an Kosten für Maßnahmen, die nach § 20 SGB V anerkannt sind. Darüber hinaus können für vom Arbeitgeber übernommene  Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuerpflicht (§ 3 Nr. 34 EStG; § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) befreit sein.

Gesunde Mitarbeiter: ein Unternehmensziel

Mitarbeiter sind nicht nur als Kostenfaktor zu betrachten, sondern als wichtigster Erfolgsfaktor und leistungsstarke Ressource eines Unternehmens. Die Gesundheit der Mitarbeiter ist deshalb ein kostbares Gut, das es zu erhalten gilt. Eine in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten durchgeführte Einschätzung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz macht die Probleme und Anliegen der Mitarbeiter für den Apothekeninhaber transparent – und liefert eine wertvolle Grundlage, um Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und zur Prävention von arbeitsplatzbedingten Erkrankungen zu planen.

Die genaue Analyse der Daten mag auf den ersten Blick aufwändig erscheinen. Je gründlicher und konkreter die Erhebung und Auswertung erfolgt, desto gezielter und effektiver können jedoch gesundheitsfördernde Projekte für Mitarbeiter geplant und umgesetzt werden.

Tatiana Dikta, PTA & B.Sc. Psychologie: Schwerpunkt: Stressmanagement & betriebliches Gesundheitsmanagement

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