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12. März 2017

Reform der betrieblichen Altersvorsorge: „Lebenslaufpolitik“ gegen Altersarmut

Das geplante Betriebsrentenstärkungsgesetz von Arbeitsministerin Andreas Nahles (SPD) hat Chancen, noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag verabschiedet zu werden. Einen ausreichenden Schutz gegen niedrige Alterseinkommen darf man sich davon jedoch noch nicht erhoffen.

Familienorientierte Frauen und „umbruchsgeprägte“ Ostdeutsche sind derzeit von Altersarmut bedroht, schreibt Ute Klammer, geschäftsführende Direktorin des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Uni Duisburg-Essen, in ihrem Rentenkommentar der WSI-Mitteilungen 2/2017. Weitere Risikogruppen kommen absehbar dazu. Das liege zum einem an löcherigen Erwerbsbiografien und niedrig bis prekär entlohnten Arbeitsverhältnissen, aber auch an den Umbrüchen im Arbeitsmarkt und veränderten Familienformen.

Die Erwerbsbiografie zählt

„Den besten Schutz vor Altersarmut bietet eine durchgängige Erwerbsbiografie mit einem Einkommen, das nicht nur den gegenwärtigen Lebensunterhalt abdeckt, sondern auch zum Aufbau ausreichender Rentenanwartschaften ausreicht.“  Ein Blick auf den Apothekenbereich zeigt:  Für eine Approbierte in Vollzeit mag dies zutreffen, wenn sie keine allzu großen Kindererziehungspausen einlegt. Für die PTA in Teilzeit oder auch eine Vollzeit-PKA ist das schon nicht mehr realistisch – für die Altersvorsorge bleibt da in der Regel nichts oder nicht viel übrig. Wer bereits in jungen Jahren über die arbeitgeberfinanzierte, tarifliche Altersvorsorge ein kleines Vorsorgepaket anspart, ist immerhin auf dem richtigen Weg, kann damit im Alter aber aufgrund der geringen Zinsen kein ausreichendes Polster gebildet haben.

Wie groß sind die Chancen, dass das geplante Betriebsrentenstärkungsgesetz hier einen wesentlichen Gewinn für die am meisten von Altersarmut bedrohten Arbeitnehmer/innen schafft?

Klammer befürchtet eher eine weitere Zunahme der sozialen Ungleichheit, wenn Branchen und Betriebe die betriebliche Altersvorsorge (bAV) noch flexibler ausgestalten können.  Das heißt, finanzstarke Branchen und Betriebe würden künftig noch attraktivere Angebote machen, im Niedriglohnbereich würde dagegen auch weiterhin kein existenzsicherndes Alterseinkommen angespart. Eine nachhaltige Sozialpolitik sei nicht durch betriebliche und tarifliche Instrumente zu ersetzen, die eigentlich der Bindung von Gewerkschaftsmitgliedern bzw. Mitarbeitern dienen sollen, warnt Klammer in Richtung Bundespolitik.

Erst der Mix macht‘s

„Grundsätzlich begrüßt ADEXA eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge gerade auch für kleinere Unternehmen, wie es das Ziel des Gesetzes sein soll“, sagt ADEXAs Zweite Vorsitzende Tanja Kratt. „Es ist nur kein Allheilmittel, sondern braucht weitere unterstützende Instrumente und Modelle wie etwa eine Familienarbeitszeit, die es Müttern und Vätern erleichtert, Beruf und Familie zu vereinbaren. Priorität haben allerdings angemessene Gehälter für alle Apothekenberufe, die es bei nicht zu großen Lücken im Lebenslauf auch Frauen ermöglichen, eine Familie zu ernähren und im Rentenalter finanziell unabhängig zu sein.“

Sigrid Joachimsthaler

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