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10. August 2018

„Schlüsselposition braucht Tarifeinstufung“: Interview mit Vertreterinnen der ADEXA-AG Filialleitung

Elfriede Hoffmann und Elke Fischer (v. l.). Fotos: ADEXA/mvdh
Die Arbeitsgruppe Filialleitung bei ADEXA will Kolleginnen und Kollegen in dieser verantwortungsvollen Schlüsselposition stärken. Foto: brunogm/Fotolia
Die AG Filialleitung fordert daher eine tarifliche Einstufung für FilialapothekenleiterInnen. Foto: contrastwerkstatt/Fotolia

Bei den Tarifverhandlungen zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) sind die Filialleiter ein Thema im Forderungskatalog der Gewerkschaft. Wir haben dazu mit Elfriede Hoffmann und Elke Fischer von der ADEXA-Arbeitsgruppe Filialleitung gesprochen:

Frau Hoffmann, Sie arbeiten schon seit mehr als zehn Jahren als Filialleiterin und sind Fachbuchautorin zum Thema Filialapothekenleitung. Was sind die besonderen Herausforderungen dieser Aufgabe?

Elfriede Hoffmann: Es handelt sich ganz klar um eine Leitungsposition, obwohl die Kolleginnen und Kollegen de facto nicht als leitende Angestellte wie in anderen Branchen beschäftigt sind, sondern als „normale“ Mitarbeiter, aber mit vielen zusätzlichen Pflichten: das beginnt bei der pharmazeutischen Verantwortung und geht über Personaleinsatz, Urlaubsplanung, QMS, Einhaltung von Arbeits- und Datenschutz bis hin zu möglichen Vereinbarungen wie Personaleinstellung, Abmahnung und Kündigung, Controlling und ökonomischer Verantwortung.

Das kann je nach Filialverbund und Filialleitung sehr unterschiedlich sein. Wichtig ist aus meiner Sicht, dies im Arbeitsvertrag ganz eindeutig zu regeln.

Frau Fischer, auch Sie hatten die Leitung einer Filialapotheke inne und engagieren sich wie Frau Hoffmann in der AG Filialleitung bei ADEXA. Was ist das konkrete Anliegen der Arbeitsgruppe?

Elke Fischer: Wir haben die AG Filialleitung ins Leben gerufen, um uns dem Umbruch im Berufsbild des Apothekers in der öffentlichen Apotheke zu stellen. Durch den seit 2004 erlaubten Mehrbesitz von Apotheken hat sich die Struktur im Apothekenwesen expandierend weiterentwickelt.

Die Entstehung von Filialverbünden ist nicht nur für Apothekeninhaber eine neue Herausforderung, sondern auch für angestellte Apothekerinnen und Apotheker, denen eine solche leitende Funktion mit neuen Aufgaben übertragen wird.

Wir möchten unsere Erfahrungen an die Kolleginnen und Kollegen weitergeben und ihnen eine Starthilfe geben, damit sie diese Schlüsselposition als FilialleiterInnen besser antreten können. Sie haben dann die Möglichkeit, sich schneller und effektiver in ihre zusätzlichen Aufgabengebiete einzuarbeiten.

Es ist wichtig, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diese Leitungsposition mit mehr Eigenverantwortung anerkennen, entsprechend führen und honorieren. Dazu gehört auch, dass angehende FilialleiterInnen durch gezielte Fortbildungen auf diese neue Führungsposition vorbereitet werden.

Eine Eingruppierung der Filialleiter in den Tarifvertrag ist nach 14 Jahren endlich an der Zeit! Diese verantwortungsvolle Schlüsselposition muss ihren tariflichen Stellenwert erhalten. Eine tariflich festgelegte Mindestvergütung sollte die Grundlage sein, wenn ein Arbeitsvertrag zwischen Apothekeninhaber und zukünftigem Filialleiter ausgehandelt wird.

Außerdem ist eine Neuregelung der Notdienstvergütung überfällig! Nicht nur die unterschiedliche Anzahl der Notdienste entsprechend einer Stadt- oder Landapotheke ist zu berücksichtigen, sondern auch die zunehmende Inanspruchnahme im Notdienst, die als erweiterte Einkaufsmöglichkeit angesehen wird. Die derzeitig tarifliche Notdienstvergütung ist nicht zeitgemäß.

Wir sprechen uns für wöchentliche Mindestarbeitszeiten aus, die im Verhältnis zu den Öffnungszeiten der Filialapotheke stehen: Arbeitszeiten von 30 Wochenstunden reichen definitiv nicht aus, um der Verantwortung in leitender Position gerecht zu werden.

Wir fordern ein Mitspracherecht im Personaleinsatz. Denn FilialleiterInnen tragen die Verantwortung, wenn die Personaldecke zu dünn ist, um die rechtlichen und tariflichen Anforderungen sicherzustellen. Ein Beispiel ist der Freizeitausgleich nach dem Notdienst. Wie oft wird dieser nicht gewährt, weil keine Kollegin bzw. kein Kollege zur Ablöse da ist!

Die AG Filialleitung möchte auch das Bewusstsein der Kolleginnen und Kollegen für Haftungsfragen in dieser verantwortungsvollen  Schlüsselposition stärken.

Warum ist denn aus Ihrer Sicht ein Tarifvertrag so wichtig?

Fischer: Die Zahl der Filialapotheken wächst stetig an. In Zukunft werden immer mehr sehr junge Kolleginnen und Kollegen diese Verantwortung und somit auch ein Mehr an Haftung übernehmen. Eine Orientierung an wöchentlichen Mindestarbeitszeiten und eine Mindestvergütung – wie bei den anderen Apothekenberufen – muss es auch für Filialleiter im Tarifvertrag geben. Das sehe ich als einen Fortschritt an, den wir den jungen Approbierten schuldig sind.

Was halten Sie von dem Gegenargument, das könne und solle doch jeder Filialleiter selbst aushandeln?

Hoffmann: Hier gilt das Gleiche wie bei anderen Mitarbeitern auch. Die Verhandlungspositionen von Inhaber und Bewerber sind ungleich. Daher muss es eine tarifliche Untergrenze geben, auf die ein Filialleiter im Bewerbungsgespräch verweisen kann. Natürlich bleibt es weiterhin möglich, dass man ein übertarifliches Gehalt aushandelt. Aber gerade die jüngeren Approbierten hätten mit einem Tarif im Rücken eine viel bessere Basis.

Ich weiß auch gar nicht, warum Arbeitgeber hier Schwierigkeiten sehen sollten. Vielleicht haben sie Angst, dass ein konkreter Filialleiter-Tarif für die Verantwortung zu gering erscheinen könnte und damit eine negative Außenwirkung hätte. Es wird ja auch immer gesagt, dass die Approbierten im Vergleich mit anderen Akademikern schlecht abschneiden. Aber das haben die Tarifparteien ja selbst in der Hand. Es sollte auch im Interesse der Arbeitgeber sein, dass tariflich vereinbarte Mindestbedingungen für Filialleiter formuliert werden.

Fragen: Sigrid Joachimsthaler

Mehr Infos zum Thema Filialapothekenleitung finden Sie hier: weiter

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