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03. November 2017

Schneller mehr Netto vom Brutto: Steuerfreibetrag jetzt eintragen lassen

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie bei besonderen Ausgaben Anspruch auf sogenannte Freibeträge. Steuerexperten empfehlen, entsprechende Belastungen schon jetzt dem Finanzamt zu melden, um Ihre Steuer baldmöglichst zu mindern. Der Dezember steht mit vielen Jahresrechnungen ins Haus.

Auf Ihrer Gehaltsabrechnung finden Sie neben dem Bruttogehalt diverse Abzüge, aus denen sich Ihr Nettoarbeitseinkommen ergibt. Bei einem Freibetrag sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen – und Ihr Arbeitgeber behält weniger Lohnsteuer ein. „Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2017 sollte noch im November gestellt werden, denn dann werden die gesamten Ausgaben für 2017 im Dezember 2017 als Freibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigt“, so Erich Nöll. Er ist Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Nöll erklärt: „Der Nettobetrag von Weihnachtsgeld und Dezembergehalt wird dann deutlich höher ausfallen.“ Es ist auch möglich, einen Antrag für zwei Kalenderjahre zu stellen, wenn die Aufwendungen voraussichtlich ähnlich hoch bleiben. Änderungen sind dann dem Finanzamt mitzuteilen.

Die Steuerlast mindern

Für den Freibetrag können Arbeitnehmer ihre Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen angeben. Das Finanzamt rechnet u. a. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte, Reisekosten, Aufwendungen für Fachliteratur oder Berufskleidung sowie Beiträge zu Berufsverbänden wie ADEXA zu den Werbungskosten.

Unter die Sonderausgaben fallen Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner, Aufwendungen für die Kinderbetreuung, Schulgeld, Ausgaben für ein Erststudium beziehungsweise eine erstmalige Berufsausbildung von bis zu 6.000 Euro jährlich und die Kirchensteuer.

Und nicht zuletzt noch ein Blick auf außergewöhnliche Belastungen: Hier nennt der Fiskus u. a. den Sonderbedarf zur Berufsausbildung eines volljährigen Kindes, Pflegekosten und medizinische Leistungen inkl. notweniger Hilfsmittel, Unterhaltsaufwendungen an gesetzlich unterhaltberechtigte Personen, den Behinderten- und den Hinterbliebenenpauschbetrag.

Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Beschäftigungsverhältnisse können ebenfalls als Freibetrag vermerkt werden.

Mindestgrenzen beachten

Damit Ihnen das Finanzamt einen Freibetrag einträgt, müssen alle Aufwendungen 600 Euro im Jahr übersteigen. Achtung: Bei den Werbungskosten ist der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro abzurechnen, denn er wird ohnehin automatisch berücksichtigt.

Ohne Mindestbetrag können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen vermerken lassen. Auch für sogenannte Entlastungsbeträge bei Müttern oder Vätern, deren Partner/in im letzten Jahr verstorben ist, gelten keine Untergrenzen.

Vereinfachte Antragstellung

Der hierfür erforderliche Vordruck wurde ab dem Ermäßigungsverfahren 2018 neu konzipiert. Jetzt gibt es neben einem Hauptformular separate Anlagen zu Werbungskosten, Sonderausgaben / außergewöhnlichen Belastungen und Kindern. Angestellte müssen neben dem Vordruck selbst nur noch die Blätter ausfüllen, welche für den Antrag relevant sind.

Erhalten Sie den Freibetrag vom Finanzamt, sind Sie verpflichtet, für den besagten Zeitraum eine Steuererklärung abzugeben.

Sämtliche Änderungen an den Lohnsteuerabzugsmerkmalen sowie erstmals zu berücksichtigende Freibeträge werden in der ELStAM-Datenbank erfasst. Das Kürzel steht für „elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“.

Michael van den Heuvel

Quelle: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL)

Anträge und vereinfachte Anträge auf Lohnsteuerermäßigung 2017 und 2018: www.formulare-bfinv.de

 

Lohnsteuerhilfevereine: So profitieren sie als ADEXA-Mitglied

ADEXA hat mit dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL) einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. ADEXA-Mitglieder können ohne die normalerweise fällige Aufnahmegebühr Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein des BVL werden und dessen Leistungen in Anspruch nehmen. Beratungsstellen in Ihrer Region finden Sie unter www.bvl-verband.de. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, dass Sie ADEXA-Mitglied sind und halten Sie Ihre Mitgliedsnummer bereit.

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