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20. März 2018

Streik in NRW: Angestellte müssen selbst nach Alternativen suchen

Am 20. und 21. März kommt es in Nordrhein-Westfalen zu Arbeitsniederlegungen. Betroffen sind Teile des Nahverkehrs, aber auch Kitas. ADEXA informiert, worauf Angestellte achten sollten.  

Anfang letzter Woche scheiterten Gespräche der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, des Deutschen Beamtenbunds, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der IG Bau und der Gewerkschaft der Polizei mit dem Bund und den Kommunen. Für diese Woche sind verstärkt Warnstreiks geplant, ein Schwerpunkt ist dabei Nordrhein-Westfalen. 

Minou Hansen, Rechtsanwältin bei ADEXA, erklärt: „Die rechtliche Situation ist so, dass Angestellte selbst dafür verantwortlich sind, pünktlich am Arbeitsplatz einzutreffen.“ Das gelte auch, falls Busse oder Bahnen ausfielen oder die Kita geschlossen bleibe. Als entscheidendes Argument sieht Hansen, dass der Streik rechtzeitig angekündigt worden ist. „Dann müssen sich Berufstätige auf die Suche nach Alternativen machen – was oft leichter gesagt als getan ist“, ergänzt Hansen. 

Die Juristin warnt vor möglichen Konsequenzen, wenn Mitarbeiter nicht erscheinen oder zu spät in die Apotheke kommen: „Die Möglichkeiten reichen dann vom Nacharbeiten über Lohnabzüge bis hin zur Abmahnung.“ Im Zweifelsfall rät Hansen, die auch als Kommunikationsexpertin für ADEXA arbeitet, rechtzeitig die Chefin oder den Chef zu informieren. 

mvdh

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