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15. Juli 2024

Tarifabschluss für Apothekenangestellte im Tarifbereich ADA: Sockelbetrag für alle Berufsgruppen – mehr Urlaub und kürzere Arbeitszeit

Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und ADEXA – Die Apothekengewerkschaft haben sich nach langwierigen, zähen Verhandlungen auf einen neuen Gehaltstarifvertrag zum 1. Juli 2024 geeinigt. Er sieht eine Erhöhung der monatlichen Gehälter für alle Berufsgruppen um 100 bis 150 Euro vor. Darüber hinaus wurde zum 1. Januar 2026 eine Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent vereinbart. Zum 1. August 2024 wurde auch ein neuer Bundesrahmentarifvertrag vereinbart. Danach steigt der Urlaubsanspruch bei gleichzeitiger Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Tarifabschlüsse gelten für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen.

Die Tarifpartner haben sich zum 1. Juli 2024 auf folgende Gehaltserhöhungen verständigt: Mitarbeitende aller Berufsgruppen in der jeweils ersten Berufsjahresgruppe erhalten 150 Euro mehr als monatlichen Sockelbetrag. Bei allen anderen Berufsjahresgruppen sind es 100 Euro mehr, ebenfalls als monatlicher Sockelbetrag.

Die Ausbildungsvergütung von Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum steigt von derzeit 1.040 Euro auf 1.100 Euro pro Monat. PTA-Praktikantinnen und -Praktikanten erhalten statt 793 Euro künftig 850 Euro pro Monat. Bei Auszubildenden zur/zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten erhöht sich die Vergütung von 793 Euro auf 850 Euro (1. Ausbildungsjahr), von 850 Euro auf 900 Euro (2. Ausbildungsjahr) bzw. von 906 Euro auf 950 Euro (3. Ausbildungsjahr).

ADEXA und ADA haben weiter vereinbart, dass Apothekenangestellte aller Berufsgruppen ab dem 1. Januar 2026 ein Gehaltsplus von 3,0 Prozent erhalten.

Ab dem 1. August 2024 sinkt die Wochenarbeitszeit von derzeit 40 auf 39 Stunden. Der Urlaubsanspruch steigt von 34 Tagen auf nunmehr 35 Tage pro Jahr. Mitarbeitende mit mehr als vierjähriger Betriebszugehörigkeit erhalten einen zusätzlichen Tag; bislang war das nach 5-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit der Fall. Der erhöhte Urlaubsanspruch gilt bereits für 2024.

„Unsere Verhandlungen waren geprägt von möglichen Umwälzungen im Apothekenbereich durch das geplante, aber bislang nicht verabschiedete Reformgesetz“, sagt Tanja Kratt, ADEXA-Bundesvorstand und Leiterin der ADEXA-Tarifkommission. „Trotz dieser Unsicherheiten war es uns wichtig, die angestiegenen Lebenshaltungskosten weitgehend abzufangen.“

Der ADA-Vorsitzende Thomas Rochell ergänzt: „Arbeitsplätze in öffentlichen Apotheken müssen in Zeiten des sich zuspitzenden Fachkräftemangels attraktiver werden. Auch wenn die Politik dazu keinen Beitrag in Form einer Honorarerhöhung für die öffentliche Apotheke leisten will, sind wir zum Schutz der Bevölkerung in der Pflicht, eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Hierfür benötigen wir motivierte Mitarbeitende. Dafür leisten die Tarifabschlüsse einen wichtigen Beitrag.“

Quelle: Gemeinsame Pressemeldung ADEXA/ADA
 

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