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27. Januar 2017

Unterhaltsvorschuss: Reform kommt zum 1. Juli 2017

Der Streit zwischen Bund und Ländern um verbesserte Ansprüche für Alleinerziehende und ihre Kinder ab zwölf Jahren ist beigelegt. Dadurch verzögert sich der Start der Neuregelung um sechs Monate auf den 1. Juli. Ursprünglich sollte die Reform schon zum Jahresbeginn in Kraft treten.

Bisher waren die staatlichen Zahlungen auf eine Dauer von 72 Monaten begrenzt und endeten spätestens mit dem zwölften Geburtstag des Kindes. Künftig wird der Anspruch bis zum 18. Geburtstag unbefristet gelten.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) musste den Ländern und Kommunen aber eine Übergangsfrist von einem halben Jahr einräumen und für den Bund eine höhere Beteiligung an den Leistungen zusichern. Auch für die alleinerziehenden Elternteile wird es eine etwas strengere Regelung geben: Anspruch hat nur, wer mindestens 600 Euro selbst verdient. Alleinerziehende mit Kindern ab zwölf, die komplett von Leistungen des SGB II (Hartz IV) leben, werden keinen Unterhaltsvorschuss erhalten.

Die Bundesländer waren zwar nicht prinzipiell gegen die Reformen, hatten aber beklagt, sie könnten die Finanzierung nicht so schnell stemmen und der Bund müsse stärker mittragen. Diese Streitigkeiten gingen zwar auf Kosten der Familien, die künftig zusätzlich von dem Unterhaltszuschuss profitieren würden. Aber Interessenverbände wie der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sind froh, dass sich nach einem jahrelangen Gezerre überhaupt endlich etwas tut. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetzgebungsverfahren ohne wesentliche Änderungen im Frühjahr über die Bühne geht.

Warum überhaupt ein Vorschuss?

Wie viele Kinder und Jugendliche betroffen sind, darüber gehen die Schätzungen auseinander. Der VAMV und das Ministerium gehen von bundesweit mehr als 120.000 zusätzlich aus, die Leistungen bekommen werden; bisher sind es rund 440.000. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund rechnet dagegen mit 400.000. Allerdings, so die Erfahrung, stellt nicht jede berechtigte Alleinerziehende überhaupt einen Antrag beim zuständigen Jugendamt.

Notwendig ist der Unterhaltsvorschuss, weil jedes zweite Kind von Alleinerziehenden keinen Unterhalt des anderen Elternteils bekommt. Ein weiteres Viertel erhält weniger, als in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle als Anspruch festgelegt ist. 2014 mussten Bund und Länder deshalb 840 Millionen Euro vorschießen.

Die Gründe, warum Väter – sie sind in der Mehrzahl die Unterhaltspflichtigen – nichts für ihren Nachwuchs zahlen, sind unterschiedlich; in vielen Fällen drücken sie sich aber vor ihrer Verpflichtung. Zwar versuchen die staatlichen Kassen, das Geld vom zahlungspflichtigen Vater wieder einzutreiben. Das gelingt aber nicht immer. 

Unterhalt zum Januar erhöht

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder. Seit dem 1. Januar 2017 beträgt sie monatlich:

  • für Kinder bis zum sechsten Geburtstag 150 Euro
  • für Kinder ab sechs Jahren bis zum zwölften Geburtstag 201 Euro
  • und voraussichtlich ab Juli 2017: für Kinder ab zwölf zum 18. Geburtstag 268 Euro.

Dr. Sigrid Joachimsthaler

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