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04. Juni 2021

Urlaubsgeld häufiger bei Tarifbindung: Neue Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung

Ob Angestellte Urlaubsgeld erhalten, mag von vielen Faktoren abhängen. Besonders starken Einfluss hat aber die Tarifbindung – auch in Corona-Zeiten, berichten Sozialforscher.

 

Für eine aktuelle Analyse hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung Daten von mehr als 57.000 Angestellten ausgewertet. Die Online-Umfrage lief von Anfang Mai 2020 bis Ende April 2021, umfasst also erhebliche Zeiträume, in denen Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie in zahlreichen Betrieben wirtschaftliche Auswirkungen hatten. Trotz dieser besonderen Situation entsprechen viele Ergebnisse den Trends aus früheren Jahren.

Tarifbindung als wichtigster Faktor

Generell erhielten 46 Prozent aller Angestellten in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld. In tarifgebundenen Unternehmen waren es 73 Prozent, in Firmen ohne Tarifvertrag nur 35 Prozent. Damit, so das WSI, sei Tarifbindung mit Abstand der wichtigste Faktor.

Dass im Osten 33 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld bekamen, im Westen jedoch 48 Prozent, erklären die Forscher ebenfalls mit Unterschieden bei der Tarifbindung.

Sie fanden auch heraus, dass mit zunehmender Unternehmensgröße die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Tarifverträge gelten – und Beschäftigte ein Urlaubsgeld bekommen (über 500 Angestellte: 62 Prozent, 200 bis 500 Angestellte: 52 Prozent, unter 100 Angestellte: 36 Prozent).

Männer können sich häufiger (49 Prozent) über solche Zahlungen freuen, verglichen mit Frauen (41 Prozent). Eine Erklärung für den Gender-Effekt liefern die Forscher zwar nicht. Recht wahrscheinlich ist aber, dass Frauen und Männer in Branchen mit unterschiedlich hoher Tarifbindung arbeiten.

Ein Blick auf den Apothekensektor

Sowohl der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) als auch der Rahmentarifvertrag Nordrhein (RTV) regeln Details zur tariflichen Sonderzahlung. Anspruch besteht, wenn Kolleginnen und Kollegen länger als sechs Monate in ihrer Apotheke gearbeitet haben. Die Sonderzahlung beträgt ein tarifliches  Bruttomonatsgehalt. Sie muss spätestens mit dem Novembergehalt überwiesen werden. Apothekenleitungen können den Betrag aber aufteilen – beispielsweise als „Urlaubsgeld“ zum Sommer und als weitere Zahlung im Spätherbst („Weihnachtsgeld“).

Michael van den Heuvel

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung: Neue Auswertung des WSI-Tarifarchivs. 46 Prozent aller Beschäftigten bekommen Urlaubsgeld – 73 Prozent in Unternehmen mit Tarifvertrag.

 

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