29. Juni 2024
Urlaubsgeld: Tarifbindung verdoppelt die Chance. Neue WSI-Daten zeigen Unterschiede
46 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft erhalten 2024 ein Urlaubsgeld. Auch in diversen Apotheken wird die tarifliche Sonderzahlung gesplittet, so dass ein Teilbetrag mit dem Juni-Gehalt und der zweite Ende November ausgezahlt wird.
Daten von fast 68.000 Beschäftigten wurden vom WSI ausgewertet. Demnach profitieren Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag deutlich häufiger von Urlaubsgeld als Mitarbeitende in nicht tarifgebundenen Betrieben. Im Schnitt sind es in Deutschland in diesem Sommer knapp die Hälfte der Arbeitnehmenden (46 Prozent). Aber auch weitere Kriterien sorgen für Unterschiede:
- Tarifvertrag: Mit Tarifvertrag gibt es für 74 Prozent Urlaubsgeld, ohne Tarifvertrag nur für 36 Prozent. Die Chance auf diese Zahlung ist durch Tarifbindung also um mehr als das Doppelte erhöht.
- Betriebsgröße: Je größer der Betrieb, desto größer die Wahrscheinlichkeit für ein Urlaubsgeld – bei kleineren Firmen unter 100 Beschäftigten profitieren 38 Prozent, bei 100-500 Mitarbeitenden sind es 51 Prozent und in Großbetrieben über 500 Beschäftigten 59 Prozent.
- Ost-West-Gefälle: Nach wie vor gibt es deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland, die im Wesentlichen auf dem jeweiligen Grad der Tarifbindung beruhen: Ost 34 Prozent gegenüber West 48 Prozent.
- Frauen /Männer: Während 50 Prozent der männlichen Beschäftigten Urlaubsgeld erhalten, sind es bei Arbeitnehmerinnen nur 40 Prozent. Das liegt daran, dass Frauen häufiger in kleineren Betrieben und Berufsgruppen bzw. Branchen mit niedriger Tarifbindung arbeiten.
WSI-Experte Malte Lübker kommentiert die Ergebnisse: „Das Urlaubsgeld ist ein echtes Extra für die Beschäftigten – und ein gutes Argument für tarifgebundene Arbeitgeber, die auf der Suche nach Fachkräften sind.“ Und weiter: „Was vielen nicht bewusst ist: Neben Geld für die Urlaubskasse bringen Tarifverträge auch zusätzliche Urlaubstage.“ Das gilt auch für die öffentlichen Apotheken.
Ein Blick auf die öffentlichen Apotheken
In allen drei Tarifbereichen hat ADEXA eine tarifliche Sonderzahlung in Höhe eines tariflichen Monatsbruttogehalts vereinbart. In diversen Apotheken wird ein Teilbetrag als Beitrag zum Urlaub mit dem Juni-Gehalt ausgezahlt. Es ist aber auch möglich, die volle Summe erst Ende November zu zahlen oder sie in monatlichen Teilbeträgen zu überweisen.
Urlaubsgeld für Minijobber?
Wichtig: Sind Apothekenleitung und Angestellte/r tarifgebunden, gilt der Anspruch auf Sonderzahlung auch für einen Minijob. Hier muss das 13. Tarifgehalt dann aber so eingerechnet werden, dass die zu erbringende Arbeitszeit sich ggf. reduziert, damit die regelmäßige monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro (Stand 2024) nicht überschritten wird.
sjo
Quelle: Böckler Impuls 11/2024
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