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Urteil stärkt Rechte von Angestellten: 50.000 Euro für Überstunden – fehlende Zeiterfassung wird zum Problem

Wer Überstunden leistet, hat Anspruch auf Bezahlung – und Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten sauber dokumentieren. Ein Urteil aus Niedersachsen zeigt, wie teuer fehlende Zeiterfassung für Unternehmen werden kann.

Viele Beschäftigte kennen das Problem: länger bleiben, spontan einspringen, zusätzliche Aufgaben übernehmen – aber die Überstunden werden nie richtig erfasst. Genau darum ging es jetzt vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen.

Keine ordnungsgemäße Erfassung der Arbeitszeit

Eine Lageristin hatte über Jahre hinweg deutlich mehr gearbeitet als in ihrem Vertrag vereinbart war. Statt einer 24-Stunden-Woche soll sie regelmäßig von morgens bis abends gearbeitet und zusätzlich Aufgaben im Büro übernommen haben. Bezahlt wurde sie allerdings weiterhin nur für ihre Teilzeitstelle. Nach ihrer Kündigung klagte sie auf rund 50.000 Euro Überstundenvergütung.

Besonders brisant: Der Arbeitgeber hatte keine ordentliche Arbeitszeiterfassung vorgelegt. Die Beschäftigte dagegen konnte handschriftliche Kalendernotizen vorweisen und ihre Arbeitsabläufe nachvollziehbar schildern. Das Gericht sah die Darstellung der Arbeitnehmerin deshalb überwiegend als glaubhaft an – und sprach ihr mehr als 46.000 Euro plus Zinsen zu.

Wichtiges Signal für Angestellte

Für Apothekenangestellte ist das Urteil ein wichtiges Signal. Denn immer noch verzichten viele Betriebe auf eine vollständige Zeiterfassung oder verlassen sich auf pauschale Aussagen wie „Überstunden waren nicht angeordnet“. Doch das reicht vor Gericht zunehmend nicht mehr aus.

Aus Sicht von ADEXA zeigt die Entscheidung: Angestellte sollten ihre Arbeitszeiten konsequent selbst dokumentieren – besonders dann, wenn regelmäßig Mehrarbeit anfällt. Gleichzeitig stehen Arbeitgeber in der Pflicht, transparente und verlässliche Systeme zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Wer das ignoriert, trägt im Streitfall ein erhebliches Risiko.

Das Urteil macht außerdem deutlich: Gute Arbeitsbedingungen brauchen klare Regeln, nachvollziehbare Dokumentation und faire Bezahlung – auch und gerade bei Überstunden.

mvdh

Quelle: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 9.12.2024, Az. 4 SLa 52/24

 

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