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07. März 2023

Werden Frauen existenzsichernd und angemessen bezahlt? Ein Kommentar zum Equal Pay Day und zum Internationalen Frauentag

© Mary Long/Adobe Stock

Beim Equal Pay Day am 7. März 2023 und beim Internationalen Frauentag am 8. März geht es um die Gleichberechtigung von Frauen beim Gehalt – und bei der politischen Teilhabe. Beides sind zentrale Themen für ADEXA als Gewerkschaft der Apothekenangestellten mit einem Frauenanteil von rund 90 Prozent.

Vielleicht sind die Gehälter von Männern und Frauen in den Apotheken nicht explizit und drastisch ungleich. Aber es könnte schon vorkommen, dass eine weibliche Filialleitung bei der übertariflichen Vergütung weniger heraushandelt als ihr männlicher Kollege im gleichen Filialverbund. Bei gleicher Qualifikation ist solch eine Ungleichhandlung nicht zulässig, hat gerade das Bundesarbeitsgericht in einem viel beachteten Urteil festgestellt. Bei gleichwertiger Tätigkeit haben Arbeitnehmerinnen Anspruch darauf, so wie ihre männlichen Kollegen bezahlt zu werden. Das gilt natürlich entsprechend auch für PTA, PKA oder angestellte Apothekerinnen ohne Filialleitungsfunktion.

Gehälter in weiblich geprägten Branchen sind bisher oft niedriger als solche in typischen Männerbranchen. Das trifft auch für die Vor-Ort-Apotheken zu. Deren stiefmütterliche Behandlung durch die Bundespolitik sorgt zusätzlich dafür, dass das Niveau nicht in dem Maße steigt, wie es angemessen wäre für die Leistung, die Apothekenangestellte täglich erbringen. Hier ist der aktuelle Vorstoß der ABDA zu begrüßen, die endlich einmal mit klaren Forderungen und Zahlen ans BMG und an die Öffentlichkeit tritt.

Seit dem Ausbruch des Ukrainekrieges drückt Bürgerinnen und Bürger zusätzlich die hohe Inflation, vor allem bei Lebensmitteln und im Energiesektor. Auch hier sind Frauen mit niedrigen Verdiensten und Renten noch einmal stärker betroffen als Männer. Mit der Strom- und Gaspreisbremse wird zwar rückwirkend ab Januar 2023 eine Entlastung eintreten. Sie kommt aber für viele Menschen zu spät und kann die Reallohnverluste des Jahres 2022 und auch jetzt im Jahr 2023 nicht ausgleichen.

Die Politik hat daher die Inflationsausgleichsprämie als Instrument geschaffen, mit dem Betriebe ihre Beschäftigten mit bis zu 3.000 Euro steuerfrei in dieser schwierigen Phase unterstützen können. Wir wissen, dass es Apotheken wirtschaftlich unterschiedlich gut geht. Manche können die Inflation besser wegstecken als andere. Mit einer neuen Online-Umfrage wollen wir uns ein Bild über den augenblicklichen Stand machen: Wer hat schon eine Prämie erhalten und wie hoch war diese, auch in Relation zur Arbeitszeit? Bitte beteiligen Sie sich und machen Sie auch Kolleginnen und Kollegen darauf aufmerksam: www.adexa-online.de/inflationspraemie

Tanja Kratt
ADEXA-Bundesvorstand und Leiterin der Tarifkommission

 

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