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06. Dezember 2020

ADEXA-Info zum Einsatz von PTA und Apotheker*innen in Impfzentren

Die Impfung gegen SARS-CoV-2 rückt näher, voraussichtlich werden spätestens im Januar bundesweit Impfzentren ihre Arbeit aufnehmen. Grundsätzlich ist es aus Sicht von ADEXA begrüßenswert, wenn PTA und Apotheker*innen in den Impfstoffzentren bei der Aufbereitung des Impfstoffes mitarbeiten. Für die Bekanntheit und Wertschätzung der Apothekenberufe – und hier insbesondere der Berufsgruppe PTA  – in der Öffentlichkeit, den Medien und der Politik wird dies einen positiven Effekt haben!

Dabei ist in jedem Fall auf eine angemessene Bezahlung zu achten, die diesem besonderen und anspruchsvollen Einsatz gerecht wird. Als unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit sollte dies keinesfalls betrachtet werden.

Ein Beispiel: In Baden-Württemberg werden PTA laut Medienberichten für die Aufbereitung des Impfstoffes voraussichtlich einen Tagessatz von 220,80 Euro erhalten; das entspräche einem Stundenlohn von 27,60 Euro bzw. einem Monatsgehalt von 4.774 Euro bei einer Vollzeittätigkeit von 40 Wochenstunden.

Außerdem ist es wichtig, dabei die Arbeitszeit im Auge zu behalten: Es darf die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden (acht Stunden pro Werktag) auch bei mehreren Tätigkeiten insgesamt nicht überschritten werden. Ausnahmsweise darf sie auf bis zu zehn Stunden pro Werktag (60 Stunden in der Woche) verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt dann 48 Stunden nicht überschritten werden.

Noch einmal am Beispiel Baden-Württemberg: Hier sind je Impfzentrum vier Personen pro Tag zur Rekonstitution des Impfstoffes vorgesehen, das heißt, je zwei PTA in zwei Schichten. Geimpft werden soll an sieben Tagen pro Woche.

Bei arbeitsrechtlichen Fragen zu einer Arbeit im Impfzentrum – auch zum Thema Bezahlung – können sich ADEXA-Mitglieder gern an unsere Rechtsabteilung unter info[at]adexa-online.de wenden. Das gilt auch für die Prüfung von Arbeitsverträgen mit den Betreibern der Impfzentren.

Für allgemeinere Fragen, beispielsweise zu Standorten von Impfzentren, Kontakten zu den verantwortlichen Behörden etc., ist die jeweilige Apothekerkammer die richtige Ansprechpartnerin.

 

Weitere Informationen auf Länder- bzw. Kammerebene:

Berlin:

Rheinland-Pfalz:

Nordrhein:

Westfalen-Lippe:

 

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