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06. März 2020

Arbeitszeiterfassung: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Ein Kommentar von Andreas May

Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen Firmen verpflichten, Systeme für die Arbeitszeiterfassung einzurichten. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg schon Mitte 2019 entschieden. Das Arbeitsministerium bereitet einen Referentenentwurf vor. Daran scheiden sich die Geister.  

Während Industrie-Arbeitgeberverbände hier ein bürokratisches Monstrum wittern und minutengenaue Dokumentationen ablehnen, macht sich ADEXA genau für solche Systeme stark. Unsere Argumente: 

In vielen Apotheken gilt bislang eine etwas aufgeweichte Vertrauensarbeitszeit: Es gibt zwar Tages- oder Wochenpläne. Von wann bis wann Angestellte wirklich arbeiten, kann sich ändern: Sollte der letzte Kunde länger brauchen oder das Kassenzählen mehr Zeit in Anspruch nehmen, sind Kolleginne oder Kollegen länger in der Offizin. Auch das Kassenzählen nimmt vielleicht mehr Zeit in Anspruch als einkalkuliert. Man notiert sich die zusätzliche Zeit. Kommt es aber hart auf hart, steht Aussage gegen Aussage. 

Oder bekannte „Unschärfen“ bei der Zeiterfassung: Umkleidezeiten sind als Arbeitszeit zu vergüten, falls Inhaber Berufskleidung verlangen – und falls diese vor Ort anzulegen ist, also nicht zu Hause. Und angeordnete Teambesprechungen oder angeordnete Fortbildung zählen auch zum Stundenkonto – und sind kein Freizeitvergnügen. Doch die Praxis sieht oft anders aus. 

Auch wir wissen: Überstunden sind in begrenztem Rahmen normal. Und mit Modellen wie dem Jahresarbeitszeitkonto gut abzubilden. Sollte sich aber Monat für Monat Mehrarbeit anhäufen, läuft etwas schief. Der Fachkräftemangel allein ist kein Argument, die Last auf wenige Schultern zu verteilen. Langfristig droht Burnout. Und genau solche Eckdaten liefern Zeiterfassungssysteme. Angestellte profitieren davon. 

Andreas May
ADEXA-Vorstand

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