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12. September 2014

Ergebnisse der ADEXA-Umfrage 2014: Filialleitung – so wird die Verantwortung honoriert

Zehn Jahre lang gibt es mittlerweile Filialapotheken und damit auch Filialleiterinnen und -leiter.  Welche Arbeitsbedingungen sie dabei haben, zeigt eine Auswertung der diesjährigen ADEXA-Umfrage, an der Mitglieder und Nichtmitglieder teilgenommen haben.

Im Durchschnitt arbeiten Filialleiter 37,7 Stunden in der Woche (Notdienste nicht inbegriffen). Etwas mehr als die Hälfte (54 %) hat eine 40-Stunden-Stelle oder arbeitet länger. Im Bereich zwischen 30 und 40 Stunden bewegen sich etwa 44 % der FilialleiterInnen. 

„Ausreißer“ sind Filialleiterinnen mit 44 Stunden (nicht tarifgebunden; 96 % des Tarifgehalts) bzw. mit 25 Stunden. Mehr als 40 Stunden sind sicher eine nicht zu unterschätzende Arbeitsbelastung, die noch dazu in diesem Fall untertariflich bezahlt wird. Bei einer 25-Stunden-Stelle drängt sich dagegen die Frage auf, wie gut sich die Leitungsaufgaben in dieser Zeit bewältigen lassen. 

Gegenüber einer Online-Umfrage, die ADEXA im Winter 2010/11 unter Filialleitern durchführt hatte, sind die Arbeitszeiten offenbar gesunken. Damals gaben noch 75 % der Teilnehmenden an, 40 Stunden oder mehr zu arbeiten, bei 6 % waren es sogar mehr als die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden.

Notdienste und Überstunden

In der Regel leisten Filialleiter ein (65 %) bis zwei (23 %) Notdienste pro Monat. Drei bis vier Notdienste müssen lediglich 4 % absolvieren. Die restlichen 8 % leisten keine Notdienste bzw. nicht jeden Monat.

Bei deutlich mehr als der Hälfte (60 %) der Filialleiter fallen jede Woche Überstunden an. Wöchentlich eine Stunde mehr leisten 21 %,  zwei Überstunden sind es bei 31 % und drei Stunden Mehrarbeit werden für 28 % der Filialleiter fällig. Die restlichen 20 % arbeiten vier bis sechs Stunden wöchentlich zusätzlich.

In der Regel werden Überstunden durch Freizeit ausgeglichen. Tatsächlich gaben aber knapp 18 % an, dass sie keinen Ausgleich erhalten.

Bezahlung

Die überwiegende Mehrheit der befragten Filialleiter, nämlich 88 %, bekommt ein übertarifliches Gehalt. Das ist ein leichter Anstieg um 2,5 % gegenüber der Umfrage von 2010/11. Im Durchschnitt werden 16 % mehr Gehalt gezahlt als der Tarifvertrag vorsieht. Dabei reicht die Bandbreite von 1 % bis zu 50 %!

Jede fünfte Filialleiterin erhält bis zu 10 % über Tarif, jede Dritte bekommt bis zu 20 % mehr Gehalt. 36 % beziehen Gehälter, die zwischen 21 und 50 % über dem Tarif liegen.

Bei der übertariflichen Bezahlung – sie sollte für Filialleiter die Regel sein – kann es trotzdem zu Abstrichen kommen, weil etwa Überstunden nicht ausgeglichen werden oder die jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt wird.  

Sonderzahlung

Tatsächlich erhielten 22 % der befragten Filialleiter keine oder eine verringerte Sonderzahlung. Die volle Sonderzahlung bekamen dagegen 66 %.  Immerhin 8 % erhielten mehr als das tariflich vorgesehene Extragehalt.

Arbeitszufriedenheit 

Einer von vier Filialleitern ist sehr zufrieden mit der Arbeitssituation. Knapp 44 % antworteten, dass sie überwiegend zufrieden sind.  Etwa 31 % sind nicht zufrieden.

Auffällig bei den Unzufriedenen ist, dass sie oft Überstunden leisten oder ein Gehalt beziehen, das nicht deutlich über dem Tarif liegt.

Tanja Kratt

 

Über Tarif – ohne Wenn und Aber

Die Verantwortung, die Filialleiterinnen und -leiter tragen, muss sich entsprechend im Gehalt widerspiegeln! Es muss daher deutlich über dem Tarifgehalt für Approbierte liegen! Und wer vollen Einsatz leistet, hat selbstverständlich Anspruch auf  Überstundenvergütung und die volle Sonderzahlung.

Kolleginnen und Kollegen, die mit dem Gedanken an eine Filialleitung spielen, kann ich nur empfehlen: Holen Sie sich als ADEXA-Mitglied vor Vertragsabschluss Rat bei ADEXA, zum Beispiel zu Haftungsfragen! Lassen Sie Ihren Filialleitervertrag von ADEXA überprüfen! Für einen ersten Überblick finden Sie im Mitgliederbereich online Vertragsmuster und  Erläuterungen.

Übrigens: Auf der Expopharm verlosen wir jeden Tag ein Exemplar des neu aufgelegten Buches „Filialapothekenleitung“ von ADEXA-Rechtsanwältin Iris Borrmann und Filialapothekerin Elfriede Hoffmann unter interes­sierten angestellten Approbier­ten (Halle B4, Stand A-16).

Tanja Kratt
ADEXA-Vorstand, Bereich Tarife

 

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