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13. Juli 2024

Fristen für die Steuererklärung beachten: ADEXA-Kooperation unterstützt Angestellte

Wer Geld vom Finanzamt zurückhaben will, muss sich alle Jahre wieder mit der Steuererklärung herumplagen und Abgabetermine beachten. ADEXA-Mitglieder können günstig die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2022 verpflichtet ist, hatte dafür eigentlich zwei Monate mehr Zeit. Die Steuererklärung musste bis zum 2. Oktober 2023 eingereicht werden. Für steuerlich beratene Personen verlängert sich die Abgabefrist jedoch auf den 31. Juli 2024.

Auch für Ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 haben Angestellte noch Puffer. Ihre Unterlagen müssen sie bis zum 2. September 2024 einreichen. Werden sie steuerlich beraten, verlängert sich die Frist auf den 2. Juni 2025.

Kooperation mit dem BDL

Doch nicht alle Apothekenangestellten haben Zeit – und Nerven -dafür. Eine Alternative: ADEXA-Mitglieder profitieren von einer Kooperation mit dem Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BDL). Sie selbst und ihre Familienangehörigen können ohne die normalerweise fällige Aufnahmegebühr Mitglied werden und deren im Vergleich zu Steuerberatern preisgünstigen Leistungen in Anspruch nehmen.

mvdh

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