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19. Juni 2017

Neuer Tarifabschluss zwischen ADEXA und ADA: 2,5 Prozent Gehaltssteigerung

Die Apothekengewerkschaft ADEXA und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben einen neuen Gehaltstarifvertrag abgeschlossen. Rückwirkend zum 1. Juni erhalten Angestellte öffentlicher Apotheken eine Gehaltserhöhung von 2,5 Prozent.

„Öffentliche Apotheken müssen weiterhin für Angestellte aller Berufsgruppen attraktiv bleiben“, sagt Tanja Kratt. Sie ist als Zweite Vorsitzende bei ADEXA für den Bereich Tarife zuständig. „Uns ist es trotz anhaltender Diskussionen um die Rx-Preisbindung und ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelungen, einen für alle Seiten fairen Kompromiss zu verabschieden.“ Ihr Vorstandskollege Andreas May ergänzt: „Die Inhaber investieren mit dieser Gehaltserhöhung ins Personal und damit in die Zukunft der eigenen Apotheke.“

Der neue Gehaltstarifvertrag gilt für alle Berufsgruppen und für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Sachsen und Nordrhein. Rückwirkend zum 1. Juni 2017 ist eine Gehaltserhöhung von 2,5 Prozent vorgesehen. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate.

„Besonders wichtig war uns, dass alle Berufsgruppen gleichmäßig von Gehaltserhöhungen profitieren, insbesondere, weil Arbeitgeber das ADEXA-Konzept zur Honorierung von Fort-und Weiterbildung ablehnten“, so Kratt. „Die außerordentliche Förderung des Berufsnachwuchses und der Berufsanfänger in der vorangehenden Tarifrunde war zwar wichtig, um den Arbeitsplatz Apotheke attraktiv und konkurrenzfähig zu halten. Allerdings müssen die Leistungen erfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eben auch stetig angemessen honoriert werden.“

 

Hier finden Sie den neuen Tarifvertrag

 

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