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10. August 2020

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“: Unterstützung für KMU während der Corona-Pandemie

Am 1. August ist das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern" gestartet. Die Bundesregierung fördert damit kleine und mittlere Unternehmen (KMU), um die Folgen der Covid-19-Pandemie auf dem Lehrstellenmarkt abzumildern.

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sieht Maßnahmen von insgesamt 500 Millionen Euro für KMU in den Jahren 2020 und 2021 vor. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.

Es gelten folgende Regelungen:

     

  • Betriebe, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind*, bekommen eine Ausbildungsprämie von 2.000 Euro für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag, wenn sie ihr Ausbildungsniveau halten.
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  • Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot erhöhen, erhalten 3.000 Euro für jeden gegenüber dem früheren Niveau zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag gezahlt werden (Ausbildungsprämie plus)
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  • Von Kurzarbeit betroffene Ausbildungsbetriebe, die für Auszubildende und deren Ausbilder keine Kurzarbeit anmelden, können einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von 75 Prozent beantragen. Er greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.
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  • Unternehmen, die Auszubildende von Betrieben übernehmen, die Insolvenz anmelden mussten, erhalten eine Übernahmeprämie von 3.000 Euro pro aufgenommenen Auszubildenden. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
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  • Gefördert werden auch Betriebe, die Auszubildende übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können. Auch hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021.
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Antragsunterlagen gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit.

*Voraussetzungen

Um die Ausbildungsprämie oder die Ausbildungsprämie plus zu erhalten, muss der Betrieb erheblich von der Corona-Krise betroffen sein. Dafür gelten diese Kriterien:

     

  • Die Beschäftigten haben in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet oder
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  • der Umsatz des Ausbildungsbetriebs ist im April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019 durchschnittlich um mindestens 60 Prozent eingebrochen. Wurde das Unternehmen nach April 2019 gegründet, gelten November und Dezember 2019 als Vergleichszeitraum.
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Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Dies gilt auch, wenn Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde.

Quellen: Bundesagentur für Arbeit, BMBF

 

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