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24. Juni 2022

Pharmazeutische Dienstleistungen aus Gewerkschaftssicht: Ein Anfang ist gemacht

Was bedeutet die Einführung von aktuell fünf honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) für die Apothekenangestellten? Wer darf was unter welchen Voraussetzungen? Und welche Erwartungen hat ADEXA für die Honorierung, wenn sich Approbierte für die drei komplexen Angebote qualifiziert haben?

Die Nachricht über den Schiedsspruch für die Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen hat ADEXA ebenso überrascht wie die meisten Apothekenteams, aber auch die Interessenvertretungen und berufspolitischen Akteure – einmal abgesehen von den verhandelnden Beteiligten auf Seiten der ABDA. Nun ist noch die spannende Frage offen, ob die GKV-Spitze den Spruch anerkennt oder ihn anfechten wird.

Patientinnen und Patienten haben nach dem Schiedsspruch Anspruch auf folgende pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken:

     

  • Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
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  • Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
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  • Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
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  • Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
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  • Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik
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ADEXA-Bundesvorstand Tanja Kratt kommentiert: „ADEXA begrüßt die Honorierung dieser fünf pharmazeutischen Dienstleistungen. Allerdings sollten bald noch mehr Leistungen der Apotheken eingeschlossen werden.“

Ihr Vorstandskollege Andreas May ergänzt: „Ganz wichtig: Die Erhöhung des packungsbezogenen Honorars darf trotzdem nicht aus dem Forderungskatalog der Standespolitik verschwinden. Die Apothekenteams brauchen beides – nicht nur, aber gerade auch mit Blick auf die hohe Inflationsrate! Das muss die ABDA der Politik klarmachen!“ May befürchtet, dass andernfalls ein Nullsummenspiel droht – oder unter dem Strich bei mehr Arbeit sogar weniger für die Apotheke übrigbleibt.

Wer macht was?

Akzeptieren die Kassen die fünf pDL mit den entsprechenden Honorierungen, dann bietet sich folgendes Bild:

Die beiden „einfachen“ Angebote, also die Blutdruckmessung und die Inhalator-Einweisung, können ohne weitere Fortbildung bzw. Zusatzqualifikation von Approbierten, PTA, Pharmazieingenieurinnen und Apothekerassistentinnen durchgeführt werden. Beim Üben der Inhalationstechnik wird aber ausdrücklich eine abgeschlossene Ausbildung vorausgesetzt. Ob diese pDL angeboten werden und welche Teammitglieder vom pharmazeutischen Personal sie durchführen sollen, fällt in das Weisungsrecht des Inhabers bzw. der Inhaberin – oder auch der jeweiligen Filialleitung, wenn die Apothekenleitung dies übertragen hat.

Die drei komplexen Leistungen, also die Medikationsberatung bei Polymedikation sowie die Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten bzw. bei oraler Antitumortherapie, dürfen dagegen nur von Apothekerinnen und Apothekern ausgeführt werden. Neben der Approbation ist außerdem die erfolgreiche Teilnahme an der achtstündigen Fortbildung „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess“ nach dem BAK-Curriculum von 2015 Voraussetzung. Allerdings werden auch einige andere Fort- und Weiterbildungen stattdessen anerkannt:

     

  • Weiterbildung Geriatrische Pharmazie, Weiterbildung Allgemeinpharmazie
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  • Apo-AMTS, ARMIN, ATHINA, Medikationsmanager BA KlinPharm
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Angeordnete Fortbildung

ADEXA-Juristin Minou Hansen betont in diesem Zusammenhang: „Mitarbeitende, die von ihrer Apothekenleitung zu einer Fortbildung für die Durchführung der pDL geschickt werden, müssen die dafür aufgebrachte Zeit einschließlich An- und Abreise als Arbeitszeit vergütet bekommen.“ Auch eventuelle Kosten einer Fortbildung sind dann vom Arbeitgeber zu tragen.
Liegt die Fortbildungsveranstaltung außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit, muss die Apothekenleitung mit den Beschäftigten abstimmen, ob diese teilnehmen können.

Niederschlag im Gehalt

Tanja Kratt hält es für selbstverständlich, dass sich die entsprechende Zusatzqualifikation bei den Approbierten auch in einem höheren Gehalt niederschlagen muss. „Das wird kurzfristig wohl meist übertariflich gelöst werden, ist aber ein wichtiger Punkt für unsere Verhandlungen mit den drei Tarifpartnern ADA, TGL Nordrhein und SAV.“

Online-Meeting zu pDL

Ein Veranstaltungstipp: In der Region Süd findet am 5. Juli ein Online-Meeting zu den pharmazeutischen Dienstleistungen für ADEXA-Mitglieder statt: weiter

Sigrid Joachimsthaler

 

 

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