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07. Januar 2022

Neuer Gehaltstarif für öffentliche Apotheken ab 1.1.2022 im Tarifbereich ADA: Dreistelliger Sockelbetrag für alle

Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft ADEXA haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag ab 1. Januar 2022 geeinigt. Er sieht eine Erhöhung der monatlichen Gehälter um 225 Euro für PKA sowie um 200 Euro für PTA, PI und Approbierte vor. Diese Sockelbeträge gelten jeweils in allen Berufsjahresgruppen. Zum 1. Januar 2023 ist eine weitere Gehaltserhöhung um 3,0 Prozent vereinbart, damit für Apothekenleitungen und  Beschäftigte Planungssicherheit besteht.

Die beiden Tarifabschlüsse mit jeweils zwölfmonatiger Laufzeit  gelten für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen.*

Tanja Kratt, Leiterin der ADEXA-Tarifkommission, und der ADA-Vorsitzende Thomas Rochell, kommentieren: „Uns war wichtig, dass die Apothekenberufe – mit Blick auf den von der neuen Bundesregierung angestrebten Mindestlohn von 12 Euro – künftig noch mit anderen Berufen mithalten können. Denn im branchenübergreifenden Wettstreit um Nachwuchs und um qualifizierte Fachkräfte zählen die tariflichen Gehälter mehr als eventuelle übertarifliche Zulagen der einzelnen Apothekenleitung. Klar ist: Nur mit guten Tarifverträgen können wir die öffentliche Apotheke als Arbeitsplatz attraktiver machen.“

Kratts Vorstandskollege Andreas May ergänzt: „Es ist für alle Apothekenangestellten nach zwei anstrengenden Pandemiejahren wichtig, das jede und jeder eine ordentliche Schippe obendrauf bekommt. Das gilt insbesondere auch für die Berufsgruppen mit den niedrigeren Gehältern.  Die prozentualen Erhöhungen, die sich durch den Sockelbetrag ergeben, liegen daher bei den PKA sogar im zweistelligen Bereich. Aber selbst bei den Approbierten in der höchsten Gehaltsstufe gibt es ein Plus von 4,6 Prozent! Damit können wir hoffentlich die wachsende Abwanderung aus den Vor-Ort-Apotheken aufhalten und die Attraktivität steigern.“

Angestellte Apothekerinnen und Apotheker im Tarifbereich des ADA steigen nun im ersten Berufsjahr mit 3.782 Euro Monatsgehalt ein – bei Vollzeit von 40 Wochenstunden. In der höchsten Tarifstufe ab dem 11. Berufsjahr gibt es 4.543 Euro.

PTA erhalten ab 1. Januar 2022 im 1.-2. Berufsjahr nach Tarif 2.349 Euro brutto. Ab dem 15. Berufsjahr erreichen PTA mit 2.983 Euro die höchste von fünf tariflichen Eingruppierungen.

PKA im 1.-2. Berufsjahr starten 2022 mit 2.093 Euro. Ab dem 14. Berufsjahr liegt ihr Tarifgehalt jetzt bei 2.512 Euro brutto.

Bei den Pharmazie-Ingenieur:innen steigt das Gehalt ab dem 15. Berufsjahr auf 3.302 Euro.

Die Berechnung der Berufsjahre erfolgt nach § 14 Bundesrahmentarifvertrag.

Außerdem erhöhen sich auch die Vergütung der Notdienste sowie die tariflichen Ausbildungsvergütungen:

     

  • Die monatliche Ausbildungsvergütung für Pharmazeut:innen im Praktikum (PhiP) steigt ab  Januar 2022 auf 1.010 Euro.  
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  • PTA-Praktikantinnen und -Praktikanten bekommen ab Januar 2022 monatlich 770 Euro.  
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  • PKA-Azubis erhalten 2022 monatlich 770 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 825 Euro im zweiten Jahr und 880 Euro im dritten Jahr.
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Quelle: Gemeinsame Pressemeldung von ADEXA und ADA vom 7.1.2022

*Im Kammerbezirk Nordrhein wird noch für den neuen Tarifvertrag verhandelt und auch für den Kammerbezirk Sachsen laufen Tarifverhandlungen

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