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20. Januar 2023

Die neuen Tarifverträge für Sachsen, Teil 2: Fort- und Weiterbildung, leistungsorientierte Bezahlung

Zum neuen Rahmentarifvertrag für Sachsen gehören auch ein Tarifvertrag zur Vergütung von Fort- und Weiterbildungen sowie ein Tarifvertrag zur leistungsorientierten Bezahlung. Minou Hansen, Rechtsanwältin bei ADEXA, hat bei einem Webinar die wichtigsten Aspekte herausgearbeitet.

Seit 1. Januar 2023 gelten Tarifverträge für den Kammerbezirk Sachsen. Zwar orientiert sich der neue Rahmentarifvertrag am Bundesrahmentarifvertrag sowie am Tarifvertrag Nordrhein. Dennoch gelten einige Besonderheiten, mit denen die Tarifparteien Neuland betreten haben.

Gehaltszulagen durch Fort- und Weiterbildungen

Dazu zählt der Tarifvertrag zur Vergütung von Fort- und Weiterbildungen (TV FBWB) in Sachsen. Arbeitgebende und Angestellte können im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass die Regelungen des TV FBWB zur Anwendung kommen. Die Idee dahinter: Wer Fort- und Weiterbildungen besucht, erhält ein höheres Gehalt.

Ein Blick auf die Details: Fortbildungen müssen von einer Apothekerkammer oder einer Industrie- und Handelskammer (IHK) akkreditiert worden sein; darüber informieren die jeweiligen Veranstalter. Wer das freiwillige Fortbildungszertifikat einer Landesapothekerkammer vorlegt, erhält während des Geltungszeitraums 2,0 Prozent mehr Gehalt. Das gilt für alle pharmazeutischen Berufsgruppen.

Besonderheiten für Approbierte

Auch bei Weiterbildungen greift der neue sächsische Tarifvertrag (TV FBWB). Approbierte, die Fachapothekerin oder Fachapotheker für Allgemeinpharmazie, für Klinische Pharmazie beziehungsweise für Arzneimittelinformation sind, können sich über 1,25 Prozent als Zuschlag zum Gehalt freuen.

Bei Weiterbildungen in einem Spezialisierungsbereich (dazu zählen Infektiologie, Ernährungsberatung, Prävention und Gesundheitsförderung, Naturheilverfahren und Homöopathie, Onkologische Pharmazie und Geriatrische Pharmazie) sind es 0,75 Prozent pro Gebiet. Der Zuschlag ist maximal für zwei Bereiche möglich.

Besonderheiten für PTA

Zertifizierte Fach-PTA bekommen 1,5 Prozent als Zuschlag. Dies gilt für die Gebiete Allgemeinpharmazie, Dermopharmazie, Homöopathie und Naturheilverfahren, Phytotherapie, Homöopathie, Geriatrische Pharmazie, Onkologie und Ernährungsberatung. Die zusätzliche Vergütung ist für maximal zwei dieser Bereiche möglich.

Besonderheiten für PKA

Der neue Tarifvertrag sieht 2,5 Prozent als Zuschlag vor, wenn Angestellte einen Abschluss als Fach-PKA für BWL und Marketing haben.

Regelungen zur Kostenübernahme

Doch wer trägt die Kosten? Bei Fortbildungsveranstaltungen verteilen sich die Gebühren zu gleichen Teilen auf die Apothekenleitung und auf die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter. Bei Weiterbildungsveranstaltungen müssen Kolleginnen und Kollegen die Kosten jedoch selbst tragen.

Laut § 12 RTV Sachsen erhalten pharmazeutische Angestellte sechs Werktage bezahlten Fortbildungsurlaub und Filialleitungen acht Tage, jeweils innerhalb von zwei Jahren. Bei kaufmännischen Angestellten sind es drei Werktage innerhalb von zwei Jahren. Benötigen Apothekenangestellte mehr Zeit, ist die Apothekenleitung zur unbezahlten Freistellung verpflichtet, es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. 

Leistungsorientierte Bezahlung

Noch ein Blick in den Tarifvertrag zur leistungsorientierten Bezahlung (TV LOB) für Sachsen: Arbeitgebende und Angestellte entscheiden sich im ersten Schritt gemeinsam, LOB umzusetzen. Vorgesehen ist eine Selbstbewertung und eine Fremdbewertung durch die Führungskraft. Ziele sind die Verbesserung der Kommunikation und der Aufbau einer positiven Feedbackkultur.

In den Anlagen zum TV LOB haben die Tarifvertragspartner Leistungsmerkmale für Angestellte mit und ohne Kundenkontakt zusammengestellt. Dabei geht es um die vier Bereiche: fachliche Kompetenz, soziale Kompetenz, Methodenkompetenz und Arbeitseffizienz.

Ein Faktor, je nach Relevanz des einzelnen Merkmals (beispielsweise der aktiven Kundenberatung) für die Apotheke und die Mitarbeitenden, wird von der Apothekenleitung festgelegt.

In Summe ergeben sich maximal 100 Punkte. Die Leistungszulage, gemessen am Grundgehalt, orientiert sich an der erreichten Punktzahl:

     

  • 0 bis 40 Punkte: 0 Prozent
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  • 41 bis 50 Punkte: 0,5 Prozent
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  • 51 bis 60 Punkte: 1,0 Prozent
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  • 61 bis 70 Punkte: 1,5 Prozent
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  • 71 bis 80 Punkte: 2,0 Prozent
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  • 81 bis 90 Punkte: 2,5 Prozent
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  • 91 bis 100 Punkte: 3,0 Prozent
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Tarifverträge sind online

Den Gehaltstarifvertrag für Sachsen, den Rahmentarifvertrag (RTV Sachsen) sowie die Tarifverträge für Fort- und Weiterbildung (TV FBWB) und Leistungsorientierte Bezahlung (TV LOB) finden Sie hier: weiter

Michael van den Heuvel

 

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