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18. Mai 2018

FilialapothekenleiterInnen fordern Eingruppierung im Tarifvertrag

Elfriede Hoffmann, Filialapothekenleiterin und Ansprechpartnerin der ADEXA-AG Filialleitung (Foto ADEXA)
Elke Fischer, Ansprechpartnerin der ADEXA-AG Filialleitung (Foto ADEXA)
Rechtsanwältin Minou Hansen, Leiterin der ADEXA-Rechtsabteilung (Foto ADEXA)

Zur ersten Informationsveranstaltung mit anschließender Diskussionsrunde hatte die ADEXA-AG Filialleitung am 5. Mai 2018 nach Nürnberg eingeladen.

Der Auftakt erfolgte mit einem Vortrag von Elfriede Hoffmann von der AG Filialleitung zur Entwicklung der Filialapotheken. Sie zeigte den stetigen Anstieg der Zahl der Filialen seit 2004 auf und erläuterte, wie sich in diesem Zeitraum die Position der Filialleitung etabliert hat. Hoffmann stellte die Pflichten der Leitung einer Apothekenfiliale dar – angefangen bei der pharmazeutischen Verantwortung über Personaleinsatz, Urlaubsplanung, QMS, Datenschutz, Arbeitsschutz bis hin zu den möglichen Vereinbarungen wie Personaleinstellung, Abmahnung, Kündigung, Controlling, ökonomische Verantwortung.  Die Befugnisse der Filialleitung und die an sie gestellten Erwartungen sollten im Arbeitsvertrag bzw. in der Stellenbeschreibung immer klar definiert werden. Außerdem machte sie deutlich, dass Filialapothekenleiterinnen und -leiter im Tarifvertrag einzugruppieren seien.

Im Anschluss gab Minou Hansen, Leiterin der ADEXA-Rechtsabteilung, einen Überblick über die vielfältigen, unterstützenden Funktionen der Apothekengewerkschaft mit Beispielen aus der Beratungspraxis. Die zunehmenden Anfragen von FilialleiterInnen in der Rechtsberatung zeigen, wie notwendig der Interessen- und Erfahrungsaustausch bezüglich dieser Leitungsposition ist.

Notdienstvergütung: neue Regeln sind nötig

Elke Fischer, AG Filialleitung, führte durch die anschließende Diskussionsrunde, in der die approbierten Kolleginnen ihre Wünsche und Probleme zur Sprache brachten:

     

  • Arbeitsverträge entsprechend der Leitungsfunktion
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  • Eigene Vergütungsgruppe für FilialapothekenleiterInnen im Tarifvertrag
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  • Neuregelung der Notdienstvergütung: Streichung der 13Prozent-Regelung und Extravergütung der Notdienste trotz übertariflicher Bezahlung
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  • Einhaltung der Notdienstregelung: höchstens die Hälfte der anstehenden Notdienste und wichtig: der anschließende Freizeitausgleich
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  • Mindestwochenarbeitszeiten für Filialapotheker im Verhältnis zu den Öffnungszeiten der Filiale
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  • Stärkung des Bewusstseins für Haftungsfragen in der Filialleiterposition
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  • Mitspracherecht im Personaleinsatz (Personaldecke ist oft zu dünn)
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  • Schulungen und Fortbildungen entsprechend der Leitungsposition: Mitarbeiterführung und Konfliktlösung, BWL, Buchführung etc.
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  • Rechtsberatung bietet Aufklärung
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  • Gute Vernetzung der Filialleiterinnen und -leiter
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Der Erfahrungsaustausch unter den Kolleginnen wurde sehr positiv aufgenommen, da FilialapothekenleiterInnen selten die Gelegenheit bekommen, sich untereinander zu begegnen. Die Bitte zur Fortführung dieser Treffen zeigt das große Interesse am Austausch. Besonders die jungen Kolleginnen begrüßen die Begegnung mit Gleichgesinnten, da sie oft sehr schnell eine Apothekenfiliale leiten sollen. Weitere Veranstaltungen sind bundesweit geplant.

Elke Fischer, Elfriede Hoffmann
Ansprechpartnerinnen der AG Filialleitung bei ADEXA

Mehr Infos zum Thema Filialapothekenleitung finden Sie hier

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