Mit dem Inkrafttreten der Apothekenbetriebsordnung von 2012 gab es in der Berufsgruppe viele Fragen rund um die Vertretungsbefugnis von PI. Mehr lesen ...

Pharmazie-Ingenieure und Apothekerassistent/innen
Pharmazie-Ingenieur/in und Diplom-PI
Pharmazie-Ingenieure (PI) haben in der ehemaligen DDR ein Diplomstudium an der Ingenieurschule für Pharmazie in Leipzig absolviert, entweder als dreijähriges Direktstudium oder als viereinhalbjähriges Fernstudium. Im Jahre 1994 haben die letzten PI ihre Ausbildung beendet.
PI dürfen neben der Beratung und Arzneimittelabgabe sowie der Herstellung von Arzneimitteln die Apothekenleitung bis zu einem Monat pro Jahr vertreten.
PI, die ihren Abschluss bis zum 31. Dezember 1990 erworben haben, können sich auf Antrag beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nachdiplomieren lassen. Dies wirkt sich jedoch weder auf die Rente noch auf das Tarifgehalt aus. Als ADEXA-Mitglied können Sie ein „Musteranschreiben Nachdiplomierung” in der Hauptgeschäftsstelle anfordern.
Apothekerassistent/in
Apothekerassistent/innen – auch Vorexaminierte genannt – sind Absolventen der pharmazeutischen Vorprüfung (bis 1973). Sie dürfen unter Verantwortung eines Apothekers alle pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen sowie die Apothekenleitung bis zu einem Monat pro Jahr vertreten. Bis 1971 musste vor dem Pharmaziestudium ein zweijähriges Praktikum in einer Apotheke absolviert werden; dessen Abschluss war das sogenannte pharmazeutische Vorexamen.

ADEXA-Berufsgruppe PI / Apothekerassistent/innen
Sie sind (Diplom-)Pharmazie-Ingenieurin oder Apothekerassistentin und ADEXA-Mitglied? Dann gehören Sie auch zu unserer ADEXA-Berufsgruppe. Jedes interessierte Mitglied kann sich innerhalb der Berufsgruppe engagieren und an den Treffen teilnehmen. Bitte nehmen Sie gern Kontakt mit Berufsgruppenleiterin Birgit Engelmann auf. Mehr Infos finden Sie hier.
Vertretungsbefugnis
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02. Oktober 2020
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