Arbeitsvertrag

Eine neue Stelle sollte man erst antreten, wenn man einen schriftlichen Arbeitsvertrag vorliegen hat. Wirksam ist zwar auch ein mündlicher Vertrag, aber die Absprachen sind bei Streitigkeiten später schwer zu beweisen! Der Arbeitgeber ist übrigens verpflichtet, die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich zusammenzufassen, zu unterschreiben und auszuhändigen.

Noch eins ist wichtig: Den Arbeitsvertrag genau lesen, bevor man ihn unterschreibt. Denn an Verträge muss man sich halten. Deshalb sollte jeder Paragraph vor der Unterschrift gelesen werden! Es ist keine Schande, etwas nicht zu verstehen. Bitte lieber nachfragen, als etwas blind zu unterschreiben.

Kritische Punkte sollten nachverhandelt werden. Die ADEXA-Rechtsberatung hat Musterverträge für ihre Mitglieder und hilft bei der Prüfung von Verträgen!

Arbeitszeiten

ADEXA empfiehlt, die Lage der Arbeitszeiten konkret festzulegen, damit es keinen Streit wegen ausfallender Arbeitszeit zum Beispiel an Feiertagen gibt. Insbesondere bei Teilzeittätigkeit entstehen häufig Unstimmigkeiten. Auch können so Änderungen der Arbeitszeit einvernehmlich geregelt und nicht einseitig vom Arbeitgeber vorgegeben werden.

Bezahlung

Der ADEXA-Bundesrahmentarifvertrag (bzw. Rahmentarifvertrag Nordrhein oder RTV Sachsen) und die jeweiligen Gehaltstarifverträge bieten eine gute Orientierung für den Berufseinstieg. In vielen Regionen sind übertariflichen Gehälter üblich. Die Tarifgehälter für Berufseinsteiger:innen und höhere Berufsjahresgruppen finden Sie hier …

Urlaub

Der Urlaub beträgt für tarifgebundene Beschäftigte 35 Werktage im Tarifbereich ADA (BRTV), 34 Tage in Sachsen (RTV SAchsen), und 33 Tage im Tarifbereich Nordrhein (RTV NR). Nach vierjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit wird ein Werktag Zusatzurlaub gewährt. Die gesetzliche Regelung umfasst lediglich einen Urlaub von 24 Tagen.

Rechtsberatung

Stiftung Warentest empfiehlt den Arbeitsrechtsschutz von Gewerkschaften, weil er konkurrenzlos günstig ist. Günstig allein ist allerdings noch kein Prädikat. Die ADEXA-Juristinnen kennen die spezielle Rechtsprechung für den Arbeitsplatz Apotheke und verfügen über einschlägige Erfahrungen im Bereich des Tarifrechtes und der Tarifverträge im Apothekenbereich. Weiter …

Tarifbindung

Darunter versteht man, dass sowohl Arbeitnehmer:in als auch Arbeitgeber:in Mitglied ihrer Tarifvertragsparteien sind. In dem Fall erkennen beide den Rahmen- und Gehaltstarifvertrag als verbindliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis an.  Der Vorteil für beide Seiten besteht darin, dass wesentliche Regelungen für das Arbeitsverhältnis bereits vereinbart sind. Darüber hinaus steht es jedem frei, einzelvertraglich weitere individuelle Regelungen zu treffen.

Zeugnis

Der erste Eindruck ist bei einem Arbeitszeugnis wichtig. Hieran kann man auch als Laie sehen, ob alles in Ordnung ist: Das Zeugnis muss ordentlich auf dem Briefpapier der Apotheke abgefasst sein und sollte keine Rechtschreibfehler enthalten. Das Zeugnis beginnt mit der Person der Arbeitnehmer:in und einer ausführlichen Tätigkeitsbeschreibung. Ganz wichtig dann die Tätigkeitsbewertung: Ein gutes bzw. sehr gutes Zeugnis sollte die Floskel „stets zu meiner voll(st)en Zufriedenheit“ enthalten.

Dann folgen Hinweise auf Fortbildungsveranstaltungen und eine Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kolleg:innen und Kund:innen. Das Zeugnis endet mit einer Schlussformel, in die Apothekenleitung ihr Bedauern über das Ausscheiden und gute Wünsche für die Zukunft ausdrückt. Übrigens: Jede Mitarbeiter:in hat zum Ende einer Beschäftigung Anspruch auf ein Zeugnis und bei wesentlichen Veränderungen auch auf ein Zwischenzeugnis. Ein gutes Zeugnis ist Ihre Chance auf einen neuen Arbeitsplatz!

Zum Schluss ...

... wünscht ADEXA einen guten Start ins Berufsleben!

Wir würden uns freuen, auch Sie als neues Mitglied begrüßen zu können! Mitglied werden …

Flyer "Fit für den Berufsstart"

Hier können Sie sich unseren Flyer für den Berufsstart herunterladen: 

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