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Wichtig ist, die Freistellung mindestens einen Monat vor der Veranstaltung bei der Chefin oder dem Chef zu beantragen. Nach der Fortbildung können Sie innerhalb der folgenden zwölf Wochen die Fortbildungsstunden „abbummeln“ Wichtig ist, die Freistellung mindestens einen Monat vor der Veranstaltung bei der Chefin oder dem Chef zu beantragen. Nach der Fortbildung können Sie innerhalb der folgenden zwölf Wochen die Fortbildungsstunden „abbummeln“.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Folgende Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen in der ADEXA-Hauptgeschäftsstelle in Hamburg telefonisch zur Verfügung: