ADEXA – Ihr Partner für die gesicherte Tarifbindung!

Tarifpolitik und Tarifbindung

Tarifpolitik

Die Tarifverträge im Apothekenwesen werden zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) bzw. der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL-Nordrhein) und mit dem Sächsischen Apothekerverband (SAV) abgeschlossen.

Unsere Tarifpolitik zielt auf eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den öffentlichen Apotheken: Zum einen muss die erbrachte Leistung der Kolleginnen und Kollegen angemessen vergütet werden. Das gilt auch für die Filialapothekenleiter:innen, für die ADEXA im ganzen Bundesgebiet eine tarifliche Eingruppierung fordert.

Zum anderen müssen die Ausbildungs- und Arbeitsplätze attraktiver werden, um Berufsnachwuchs zu werben und erfahrene Kräfte zu halten. 

ADEXA sieht aber nicht nur die Inhaber:innen in der Pflicht, sondern auch die verantwortlichen Politiker:innen, die durch die unzureichende Honorierung der Apothekenleistungen die Spielräume für Tarifverhandlungen negativ beeinflussen. Hier gibt es einen akuten Handlungsbedarf!

Tarifbindung

Die Tarifverträge finden nur dann automatisch Anwendung, wenn beide – Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in – Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Sie als Angestellte einer öffentlichen Apotheke müssten also Mitglied bei ADEXA sein, Ihre Arbeitgeber:in Mitglied im ADA bzw. der TGL Nordrhein oder tarifgebundenes Mitglied im SAV.

Nur dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf alle Leistungen der Tarifverträge, und die Bedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses werden automatisch an die verbesserten Tarife angeglichen.

Tarifverträge

Rahmentarifverträge

Der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) und der Rahmentarifvertrag Nordrhein (RTV) regeln die arbeitsrechtlichen Bedingungen in der Apotheke und enthalten Bestimmungen zu Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigung, Notdienstbereitschaft, Gehaltsfestsetzung, Vergütung von Mehr- oder Sonntagsarbeit etc. 

     

  • Bundesrahmentarifvertrag, gültig ab 1.1.2015 (Fassung ab 1.1.2020; mit Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge, gültig ab 1.1.2012)
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Gehaltstarifverträge

Den Gehaltstarifvertrag für das Bundesgebiet (mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen) finden Sie hier:

Den geltenden Gehaltstarifvertrag für den Kammerbezirk Nordrhein finden Sie hier:

Den ab 1.1.2023 geltenden Gehaltstarifvertrag für den Kammerbezirk Sachsen finden Sie hier:

Die Tarifgehälter beziehen sich auf eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden. Teilzeitrechner finden Sie im Mitgliederbereich: weiter

Entwicklung der Tarifgehälter 2014-2023

Eine Übersicht über die Entwicklung der tariflichen Stundengehälter für PTA, PKA und angestellte Apotheker:innen finden Sie hier: PDF

Tarifliche Altersvorsorge

Durch den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge leisten ADEXA und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) einen Beitrag zur Verbesserung der Altersbezüge von Mitarbeitern in Apotheken. Ihnen soll der Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge ermöglicht werden.

Der Tarifvertrag gilt ab 1. Januar 2012 für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen für tarifgebundene Mitarbeiter in öffentlichen Apotheken und für PKA-Auszubildende.

Arbeitgeberbeitrag (§ 2)

ADEXA-Mitglieder erhalten zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorgeleistung nach § 1 Betriebsrentengesetz vom Apothekeninhaber folgenden Beitrag: monatlich
Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden 27,50 €
Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden 22,50 €
Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden 15,00 €
Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden 10,00 €
PKA-Azubis erhalten nach einer Probezeit von maximal vier Monaten 10,00 €

Arbeitgeberzuschuss (§ 5)

Macht ein tarifgebundener Mitarbeiter von der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung Gebrauch, erhält er einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge von 20 Prozent des umgewandelten Betrags.

ADEXA-Mitglieder finden den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge und die Muster-Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Anhang des Bundesrahmentarifvertrages.

Tarifkommission

Die zentrale Aufgabe der ADEXA-Tarifkommission ist der Abschluss von Tarifverträgen. Dem gehen ausführliche Diskussionen über die Tarifpolitik voraus – sowie der Beschluss darüber, welche Forderungen in den Tarifverhandlungen durchgesetzt werden sollen. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Entscheidung, ob ein laufender Tarifvertrag gekündigt werden soll, damit neue Verhandlungen aufgenommen werden können.

Die Tarifkommission wird von ADEXA-Bundesvorstand Tanja Kratt geleitet. Neben ihrem Vorstandskollegen Andreas May gehören dem Gremium acht ehrenamtliche Mitglieder an, die die verschiedenen Berufsgruppen und die Regionen vertreten.

Rechtsanwältin Minou Hansen ist in beratender und unterstützender Funktion für die tarifrechtlichen Fragen zuständig.

Sie haben Fragen, Wünsche oder Anregungen an die ADEXA-Tarifkommission? Bitte wenden Sie sich an die Hauptgeschäftsstelle: info(at)adexa-online.de