Arbeitgeberbeitrag (§ 2)
ADEXA-Mitglieder erhalten zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorgeleistung nach § 1 Betriebsrentengesetz | monatlich |
---|---|
Mitarbeitende mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden | 27,50 € |
Mitarbeitende mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden | 22,50 € |
Mitarbeitende mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden | 15,00 € |
Mitarbeitende mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden | 10,00 € |
PKA-Azubis nach einer Probezeit von maximal vier Monaten | 10,00 € |
Arbeitgeberzuschuss (§ 5)
Macht eine tarifgebundene Mitarbeiter:in von der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung Gebrauch, erhält sie/er einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge von 20 Prozent des umgewandelten Betrags.
ADEXA-Mitglieder finden den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge und die Muster-Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Anhang des Bundesrahmentarifvertrages.