Arbeitgeberbeitrag (§ 2)

ADEXA-Mitglieder erhalten zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorgeleistung nach § 1 Betriebsrentengesetz 
vom Apothekeninhaber folgenden Beitrag:

monatlich

Mitarbeitende mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden

27,50 €

Mitarbeitende mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden

22,50 €

Mitarbeitende mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden

15,00 €

Mitarbeitende mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden

10,00 €

PKA-Azubis nach einer Probezeit von maximal vier Monaten

10,00 €

Arbeitgeberzuschuss (§ 5)

Macht eine tarifgebundene Mitarbeiter:in von der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung Gebrauch, erhält sie/er einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge von 20 Prozent des umgewandelten Betrags.

ADEXA-Mitglieder finden den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge und die Muster-Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Anhang des Bundesrahmentarifvertrages.