Rahmentarifverträge

Der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) und die Rahmentarifverträge (RTV) für Nordrhein sowie für Sachsen regeln die arbeitsrechtlichen Bedingungen in der Apotheke und enthalten Bestimmungen zu Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigung, Notdienstbereitschaft, Gehaltsfestsetzung, Vergütung von Mehr- oder Sonntagsarbeit etc. 

Gehaltstarifverträge

Gehaltstarifvertrag für das Bundesgebiet (mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen):

Den geltenden Gehaltstarifvertrag für den Kammerbezirk Nordrhein finden Sie hier:

Den ab 1.1.2023 geltenden Gehaltstarifvertrag für den Kammerbezirk Sachsen finden Sie hier:

Die Tarifgehälter beziehen sich auf eine Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden (Tarifbereich ADA) bzw. 40 Wochenstunden (RTV Nordrhein und RTV Sachsen). 

Teilzeitrechner finden Sie im Mitgliederbereich: weiter