Rahmentarifverträge
Der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) und die Rahmentarifverträge (RTV) für Nordrhein sowie für Sachsen regeln die arbeitsrechtlichen Bedingungen in der Apotheke und enthalten Bestimmungen zu Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigung, Notdienstbereitschaft, Gehaltsfestsetzung, Vergütung von Mehr- oder Sonntagsarbeit etc.
- Bundesrahmentarifvertrag (gültig ab 1.8.2024, mit Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge, gültig ab 1.1.2012)
- Rahmentarifvertrag Nordrhein (gültig ab 1.1.2020)
- Rahmentarifvertrag Sachsen (gültig ab 1.1.2023, mit TV FBWB und TV LOB)

Gehaltstarifverträge
Gehaltstarifvertrag für das Bundesgebiet (mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen):
- Gehaltstarifvertrag ADA (ab 1.7.2024)
Den geltenden Gehaltstarifvertrag für den Kammerbezirk Nordrhein finden Sie hier:
- Gehaltstarifvertrag TGL Nordrhein (ab 1.1.2025 bis 30.06.2026)
Den ab 1.1.2023 geltenden Gehaltstarifvertrag für den Kammerbezirk Sachsen finden Sie hier:
- Gehaltstarifvertrag SAV (ab 1.1.2023 bis 31.12.2024)
Die Tarifgehälter beziehen sich auf eine Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden (Tarifbereich ADA) bzw. 40 Wochenstunden (RTV Nordrhein und RTV Sachsen).
Teilzeitrechner finden Sie im Mitgliederbereich: weiter