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Tarifpolitik

Die Tarifverträge im Apothekenwesen werden zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) bzw. der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL-Nordrhein) und mit dem Sächsischen Apothekerverband (SAV) abgeschlossen.

Unsere Tarifpolitik zielt auf eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den öffentlichen Apotheken: Zum einen muss die erbrachte Leistung der Kolleginnen und Kollegen angemessen vergütet werden. Das gilt auch für die Filialapothekenleiter:innen, für die ADEXA im ganzen Bundesgebiet eine tarifliche Eingruppierung fordert.

Zum anderen müssen die Ausbildungs- und Arbeitsplätze attraktiver werden, um Berufsnachwuchs zu werben und erfahrene Kräfte zu halten. 

ADEXA sieht aber nicht nur die Inhaber:innen in der Pflicht, sondern auch die verantwortlichen Politiker:innen, die durch die unzureichende Honorierung der Apothekenleistungen die Spielräume für Tarifverhandlungen negativ beeinflussen. Hier gibt es einen akuten Handlungsbedarf!

Tarifbindung

Die Tarifverträge finden nur dann automatisch Anwendung, wenn beide – Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in – Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Sie als Angestellte einer öffentlichen Apotheke müssten also Mitglied bei ADEXA sein, Ihre Arbeitgeber:in Mitglied im ADA bzw. der TGL Nordrhein oder tarifgebundenes Mitglied im SAV.

Nur dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf alle Leistungen der Tarifverträge, und die Bedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses werden automatisch an die verbesserten Tarife angeglichen.

Arbeitgeberbeitrag (§ 2)

ADEXA-Mitglieder erhalten zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorgeleistung nach § 1 Betriebsrentengesetz vom Apothekeninhaber folgenden Beitrag: monatlich
Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden 27,50 €
Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden 22,50 €
Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden 15,00 €
Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden 10,00 €
PKA-Azubis erhalten nach einer Probezeit von maximal vier Monaten 10,00 €

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