
Dafür macht sich ADEXA stark:
- Eine kontinuierliche Verbesserung der tariflichen Arbeitsbedingungen und Gehälter im Apothekenbereich
- Die Sicherung von Ansprüchen durch Tarifbindung und gültige Tarifverträge in allen Kammerbezirken
- Arbeitsrechtliche und tarifrechtliche Sicherheit für unsere Mitglieder
- Präsenz und Einfluss von Apothekenangestellten in der Berufsöffentlichkeit
- Mehr Selbstbewusstsein von Apothekenangestellten, um die eigenen Rechte und Ansprüche durchzusetzen
- Verbesserung der beruflichen Situation und Alterssicherung von Frauen
- Familienfreundliche Arbeitsplätze
- Modernisierung der PTA-Ausbildung und des Pharmaziestudiums
- Lebenslange Qualifizierung durch Fort- und Weiterbildung – auch in berufspolitischen und rechtlichen Themen
- Verbesserung der Mitsprache im Apothekenbetrieb, zum Beispiel durch Betriebsräte
- Interessenvertretung aller Apothekenberufe
- Interessenvertretung und Vernetzung für Apothekenangestellte auf europäischer Ebene

Organisation
ADEXA – Die Apothekengewerkschaft vertritt laut Satzung die tarifrechtlichen, arbeitsrechtlichen und berufsständischen Interessen der Angestellten in Apotheken – sowie derjenigen, die sich in der Ausbildung zu einem Apothekenberuf oder im Pharmaziestudium befinden.
Organe laut Satzung
ADEXA hat folgende Organe, denen nur Mitglieder von ADEXA angehören können:
- Bundesvorstand
- Beirat
- Regionsvorstände
- Delegiertenversammlung
- Tarifkommission
- Berufsgruppen
- Finanzausschuss
ADEXA Organigramm

Die vier ADEXA-Regionen
Die Mitglieder sind nach Wohnort in vier Regionen zusammengefasst:
- Region Nord
- Region West
- Region Mitte & Ost
- Region Süd
Jede Region wählt auf einer Regionalen Vollversammlung einen Regionsvorstand für die Dauer von drei Jahren. Der Regionsvorstand setzt die Interessen von ADEXA auf regionaler Ebene durch. Er unterrichtet die Mitglieder der Region über die Arbeit von ADEXA im Lande und wahrt die Belange der Region im Beirat. In den Beirat werden pro Region drei aus den Regionsvorständen gewählte Beiratsmitglieder entsandt.
Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung ist das höchste Organ von ADEXA. Sie bestimmt über die Zukunft und die Perspektiven der Gewerkschaft, wählt den Bundesvorstand und die Tarifkommission und beschließt Satzungsänderungen. Die Delegiertenversammlung wird mindestens alle fünf Jahre einberufen. Alle Mitglieder von ADEXA können an der Delegiertenversammlung teilnehmen. Abstimmungsberechtigt sind die anwesenden Delegationen der Regionen.
Die vier Berufsgruppen bei ADEXA
Die Mitglieder sind – neben der Zugehörigkeit zu den vier Regionen – entsprechend ihrer Berufszugehörigkeit in vier Berufsgruppen zusammengefasst. Mitglieder, die sich noch in Ausbildung befinden, gehören der ADEXA-Berufsgruppe entsprechend ihres Ausbildungszieles an.
Hauptgeschäftsstelle und Regionale Geschäftsstellen
Für die Rechtsberatung, Mitgliederverwaltung und weitere organisatorische Aufgaben ist die ADEXA-Hauptgeschäftsstelle in Hamburg zuständig. Regionsvorstände, Mitglieder und Aktive in den Regionen werden von vier Regionalen Geschäftsstellen unterstützt.
Die Satzung von ADEXA finden Sie hier als PDF.
Das Leitbild für die ehrenamtliche Arbeit bei ADEXA finden Sie hier
Woher kommt der Name ADEXA?
Im Jahr 2004, zum 50-jährigen Jubiläum des Bundesverbandes der Angestellten in Apotheken (BVA), erfolgte die Umbenennung in ADEXA – Die Apothekengewerkschaft.
Der Name ADEXA lehnt sich an lateinische Quellen an:
- dexter: Glück bringend, geschickt, passend
- dexteritas: Gewandtheit
Das X steht für Vielfalt. Das A am Anfang und Ende des Namens assoziiert, angesichts des hohen Anteils von Frauen in den Apothekenberufen, Weiblichkeit.