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24. Mai 2018

Bombenentschärfung: Wenn die Apotheke nicht öffnen kann

Immer wieder werden bei Bauarbeiten Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Während der Entschärfung müssen Anwohner evakuiert werden. Auch Betriebe und Praxen im Umfeld müssen oftmals geschlossen bleiben. Das kann auch Apotheken betreffen, wie kürzlich in Berlin und jetzt in Dresden.

„In solchen Fällen gerät der Inhaber in Annahmeverzug. Das heißt, er kann die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter nicht annehmen“, sagt ADEXA-Juristin Minou Hansen. „Das ist jedoch sein unternehmerisches Risiko und darf nicht zulasten der Angestellten gehen.“ Wer regulär arbeiten müsste, aber wegen der Evakuierung die Apotheke nicht geöffnet ist, braucht für diese Zeit keinen Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzubummeln.

Etwas anderes wäre es, wenn man als Mitarbeiter seinen ganz normal geöffneten Arbeitsplatz wegen einer Verkehrsbehinderung nicht oder nicht pünktlich erreicht; hier muss man selbst dafür Sorge tragen, rechtzeitig zu erscheinen, in dem man auf andere Verkehrsmittel ausweicht bzw. früher von zu Hause startet.

 

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