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31. Dezember 2020

Zweite Tarifstufe tritt zum Januar 2021 in Kraft: Erhöhung um 1,5 Prozent im Tarifbereich ADA

Zum Jahresbeginn steigen in 15 der 17 Kammerbezirke die Gehälter für tarifgebundene Angestellte und die Ausbildungsvergütung für den Berufsnachwuchs um 1,5 Prozent.

Ende 2019 hatten der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und ADEXA – Die Apothekengewerkschaft einen zweistufigen Gehaltstarifvertrag mit zweijähriger Laufzeit bis Ende 2021 abgeschlossen. Dessen zweite Stufe macht sich ab Januar 2021 mit einer weiteren Erhöhung  um 1,5 Prozent für alle Berufsgruppen und Berufsjahresgruppen sowie auch für die Ausbildungsvergütung für Pharmazeuten im Praktikum, PTA-Praktikant*innen und PKA-Azubis bemerkbar.

Der Tarifvertrag gilt in allen Kammerbezirken mit Ausnahme von Nordrhein (dort wurde im Tarifvertrag mit der TGL mit ebenfalls zweijähriger Laufzeit bis Ende 2021 statt einer zweiten Stufe eine stärkere anfängliche Erhöhung vereinbart). Ausgenommen ist auch Sachsen, wo die letzte Verhandlungsrunde am 16. Dezember noch keinen Abschluss ergeben hat.

Tanja Kratt, Leiterin der ADEXA-Tarifkommission und Vorstand der Apothekengewerkschaft, kommentiert: „Es ist ein glücklicher Umstand, dass wir für den weit überwiegenden Teil des Bundesgebietes schon vor der Pandemie Tariferhöhungen für 2021 vereinbart hatten. So sind die Gehaltserhöhungen bereits seit Ende 2019 planbar.“

Frist für den Corona-Bonus wird verlängert bis 30.6.2021

Kratt und ihr Vorstandskollege Andreas May appellieren an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: „Wir wissen, dass die letzten Wochen des Jahres immer zu den stressigsten gehören. In diesem Dezember kam noch die Verteilung der FFP2-Masken dazu, die das ganze Team in Atem gehalten haben wird. Von vielen Mitgliedern und Nichtmitgliedern haben wir gehört, dass  trotz der Belastung durch die Pandemie kein Corona-Bonus ausgezahlt wurde. Bis Anfang November lag der Anteil derer, die profitiert haben, laut unserer Online-Umfrage noch unter 20 Prozent.

Daher ist es sehr begrüßenswert, dass die Frist, in der ein steuerfreier Bonus von bis zu 1.500 Euro ausgezahlt werden kann, im Jahressteuergesetz bis zum 30. Juni 2021 verlängert wird. Wer also seine Beschäftigten noch nicht für ihren Einsatz unter erschwerten Bedingungen honoriert hat, sollte dies in der ersten Jahreshälfte nachholen.“

Sigrid Joachimsthaler

 

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