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05. November 2018

Nordrhein: Filialleiter-Tarif kommt

Die Leiterin der ADEXA-Tarifkommission, Tanja Kratt, begrüßt die Vereinbarung mit der TGL, weil so berufliche Entwicklungsmöglichkeiten tariflich abgebildet werden. (Foto: ADEXA)
Die AG Filialleitung bei ADEXA hat sich wiederholt für eine tarifliche Einstufung für die Schlüsselposition Filialleitung ausgesprochen. (Foto: contrastwerkstatt/Fotolia)

Die Tarifvertragsparteien TGL Nordrhein und ADEXA – Die Apothekengewerkschaft haben sich bei einem Treffen Ende Oktober darauf geeinigt, eine tarifliche Einstufung für Filialapothekenleitungen auf den Weg zu bringen. Über die Ausgestaltung werden TGL und ADEXA noch weiter verhandeln.

„Wir haben Verständnis für das Anliegen auf Mitarbeiterseite und möchten der besonderen Verantwortung, die Filialleiter nach Apothekenbetriebsordnung und Apothekengesetz übernehmen, wertschätzend Rechnung tragen. Hierzu benötigen wir ein innovatives Modell“, erläutert die TGL-Vorsitzende, Dr. Heidrun Hoch. „Obwohl die Filialleiter zur Berufsgruppe der Approbierten gehören, erbringen sie eine darüber hinausgehende Leistung, die wir anerkennen müssen.“

Schon seit längerem war der Ruf der LeiterInnen von Filialapotheken nach tariflichen Regelungen unüberhörbar. „ADEXA begrüßt daher die Bereitschaft der TGL Nordrhein, dem Wunsch der Approbierten in Filialleitungsfunktion nach einer eigenen tariflichen Einstufung zu entsprechen, außerordentlich!“, erklärt Tanja Kratt, Leiterin der Tarifkommission bei ADEXA. „Das zeigt berufliche Entwicklungsmöglichkeiten auf und macht damit den Apothekerberuf insgesamt attraktiver.“

Ein weiteres Thema war die Honorierung von besonderen Leistungen der MitarbeiterInnen. Dazu wollen die Tarifvertragsparteien den Tarifvertrag zur leistungsorientierten Bezahlung (LOB) im kommenden Jahr überarbeiten.

Dr. Heidrun Hoch: „Schon bei der Entwicklung des Konzepts zur Leistungsorientierten Bezahlung 2010 bis 2012 war es uns ein Anliegen, besondere Leistungen auch besonders wertschätzen und honorieren zu wollen.“ Die nun geplante modifizierte Form des LOB-Vertrages soll in der Praxis leichter anwendbar sein.

 

 

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