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23. März 2020

BPhD-Aktion #ApothekenHelfen: ADEXA-Musterarbeitsvertrag für Pharmaziestudierende

Screenshot der neuen Seite #ApothekenHelfen des BPhd e. V.

Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (BPhD) ruft aktuell Pharmaziestudierende zur Unterstützung der Vor-Ort-Apotheken auf: „Als zukünftige Gesundheitsberufler möchten wir nicht tatenlos zu Hause bleiben, wenn wir die Apotheken und ihre Mitarbeitenden sinnvoll entlasten können”, erklärt Laura Weiß, Präsidentin des BPhD. „Studierende können, je nachdem in welchem Studienabschnitt sie sich befinden, an vielen Stellen unterstützen – sei es in der Rezeptur, beim Wareneingang oder Botendienst.”

Um die Unterstützung besser koordinieren zu können, hat der BPhD die Seite www.apothekenhelfen.bphd.de eingerichtet, über die Studierende schnell Apotheken finden, die Hilfe benötigen. Apotheken können auf der Website unkompliziert ein Gesuch erstellen. Dort beschreiben sie kurz das Tätigkeitsfeld und gewünschte Anforderungen, wie beispielsweise den Besitz eines Führerscheins für Botendienste.

Danach liegt die Verantwortung bei den Studierenden, sich eine Apotheke in ihrer Nähe zu suchen und diese zu kontaktieren. Viele Studierende sind gerade in ihren Heimatorten. Über die Seite des BPhD können also auch Apotheken, die sich nicht in Universitätsstädten befinden, unterstützt werden. Die Hilfe soll möglichst flächendeckend bei Apotheken überall ankommen! 

Geregelte Anstellungsverhältnisse und Gesundheitsschutz

ADEXA hat zur Unterstützung des Projektes einen Musterarbeitsvertrag erstellt, in dem die individuellen Absprachen zwischen Studierendem und Apotheke eingetragen werden können. Studierende sollten nicht ohne Abschluss eines offiziellen Arbeitsvertrages aushelfen, da nur so ein geeigneter Versicherungsschutz für die Tätigkeit besteht.

Der Gesundheitsschutz hat aber dennoch Priorität. Der BPhD rät daher Studierenden, die zu einer der Personengruppen zählen, bei denen das Robert-Koch-Institut eine erhöhte Gefahr für einen schweren Krankheitsverlauf sieht, von einer Tätigkeit in der Apotheke ab. Darüber hinaus gelten natürlich auch für die Studierenden die Richtlinien der Bundesapothekerkammer sowie die individuellen Schutzmaßnahmen der jeweiligen Apotheke.

Weitere Informationen finden Sie auf www.bphd.de.

Quelle: Pressemitteilung des BPhD e. V.

 

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