03. August 2024
Das neue Ausbildungsjahr startet: Infos rund um Arbeitsrecht, Tarifverträge und mehr
Der 1. August ist traditionell der Beginn des Ausbildungsjahres – auch für die PKA. Deutschlandweit sind immer noch viele Ausbildungsplätze nicht besetzt, ein Zustand, den wir uns volkswirtschaftlich gar nicht leisten können.
Die Bundesregierung hat eine Initiative auf den Weg gebracht, um zu gewährleisten, dass alle jungen Menschen in Ausbildung kommen können – die Ausbildungsgarantie. So soll es mehr finanzielle Unterstützung für Berufsorientierungspraktika geben in Form von Fahrgeld und Übernahme der Unterbringungskosten, wenn der Betrieb nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann. Die Agentur für Arbeit fördert und begleitet außerdem den Übergang von der Schule zur Berufsausbildung, wenn junge Menschen hier besondere Schwierigkeiten haben.
Eine gute Ausbildung ist zeitaufwändig, gerade auch dann, wenn die oder der Auszubildende praktisch oder bei der Theorie vor besonderen Herausforderungen steht. Bevor beide Seiten resignieren und das Ausbildungsverhältnis vielleicht sogar beenden, kann es sich lohnen, die Arbeitsagenturen oder auch Jugendberufsagenturen um Unterstützung zu bitten. Dort werden die jungen Menschen beraten und ggf. auch auf die Möglichkeiten finanzieller Unterstützung hingewiesen und bei der Antragstellung unterstützt.
2023 gab es immerhin 3.625 PKA-Azubis, die in einer öffentlichen Apotheke ausgebildet wurden. Apotheken können auch im ländlichen Raum eine wohnortnahe duale Ausbildung anbieten. Problematisch kann für die Azubis allerdings der Besuch der Berufsschule werden, weil hier teilweise weite Wege zurückgelegt werden müssen. Gerade im ländlichen Raum ist das für Menschen ohne eigenen Pkw zeit- und kostenaufwändig. Zumindest in Bezug auf die Kosten gibt es durch den neuen tariflichen Fahrtkostenzuschuss eine Entlastung.
Bei den Landesapothekerkammern können sich beide Seiten nicht nur durch Musterverträge und Lernmaterialien, sondern bei konkreten Problemen auch durch Ausbildungsberaterinnen und -berater unterstützen lassen. Eine gute Werbung für die Apotheke und Entlastung für die anderen Mitarbeitenden ist es, wenn der oder die ausbildende Mitarbeitende über einen Ausbilderschein verfügt.
Minou Hansen
Die neuen Tarifverträge: Was gilt jetzt für PKA-Azubis?
Die tarifliche Ausbildungsvergütung für PKA-Azubis beträgt seit dem 1.7.2024 (GeTV ADA):
- 1. Ausbildungsjahr: 850 Euro (Erhöhung um 57 Euro),
- 2. Ausbildungsjahr: 900 Euro (Erhöhung um 50 Euro).
- 3. Ausbildungsjahr: 950 Euro (Erhöhung um 44 Euro).
Außerdem besteht bei Geltung des Bundesrahmentarifvertrags für alle Auszubildenden, also auch für PhiP und PTA-Praktikant:innen, Anspruch auf Erstattung der entstandenen Fahrtkosten von der Wohnung zur ausbildenden Apotheke von bis zu 50 Euro pro Monat (§ 16 Abs. 2 BRTV).
Für Berufsnachwuchs mit Ausbildungsbeginn ab 1.8.2024 ist außerdem die reduzierte wöchentliche Vollzeit von 39 (statt 40 Stunden) relevant (§ 3 BRTV). Wer bereits vor dem 1.8.2024 in einem Ausbildungsverhältnis stand, für den gilt die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Arbeitszeit.
Sie bilden aus?
Für PKA, die in der Apotheke die neuen PKA-Azubis unter ihre Fittiche nehmen, ein Tipp: Unsere AG PKA Praxis trifft sich einmal im Monat online und befasst sich auch mit dem Thema Ausbildung, zum Beispiel Ausbilderschein für PKA oder digitales Berichtsheft. Infos und Kontakt über www.adexa-online.de/pka-praxis
Teilnehmen können alle PKA, die Mitglied bei ADEXA sind.
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