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19. April 2022

BAföG-Reform der Bundesregierung: Anhebung der Zahlungen und der Altersgrenze – mehr Elternunabhängigkeit

Bereits am 6. April hat das Bundeskabinett Pläne zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auf den Weg gebracht. Läuft alles nach Plan, könnten Neuerungen ab dem Wintersemester beziehungsweise dem Schuljahr 2022/2023 greifen.

Reformen der BAföG-Förderung waren dringend erforderlich. So hat sich die Zahl an Empfängern seit zehn Jahren stark verringert – von 979.000 (2012) auf 639.000 (2021). Bei den Statistiken wurden alle Zahlungsempfänger addiert, auch Personen, die ein Schüler-BAföG erhalten hatten. Das Deutsche Studentenwerk erklärt die Entwicklung mit fehlenden Reformen und mit Rahmenbedingungen, die nicht mehr zur Lebenswelt von Menschen im Studium oder in der Ausbildung passen. Das soll sich jetzt ändern.

Höhere BAföG-Sätze

Zum Herbst 2022 sollen deshalb BAföG-Sätze für Studierende ansteigen – von 427 auf 449 Euro im Monat (plus 5 Prozent). Wer eine eigene Wohnung hat, erhält außerdem 360 statt bisher 325 Euro für die Miete (plus 11 Prozent). Kommt die Kranken- und die Pflegeversicherung noch mit hinzu, falls keine elterliche Versicherung mehr greift, liegt der neue Höchstbetrag bei 931 statt 861 Euro (plus 8 Prozent).

Höhere Altersgrenze, weniger Elternabhängigkeit

Die Ampelkoalition plant auch, dass mehr Auszubildende oder Studierende BAföG-Leistungen erhalten. Ihr Plan: Künftig sollen 2.400 Euro statt bislang 2.000 Euro des elterlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht angerechnet werden. Außerdem dürfen Studierende dann 330 statt 290 Euro dazuverdienen. Auch eine Anhebung des Kinderbetreuungszuschlags von 150 auf 160 Euro ist Teil des Reformpakets.

Zudem soll die Altersgrenze von 30 Jahren bei Leistungsbeginn auf 45 Jahre angehoben werden, um auch Personen mit späterem Beginn eines Studiums zu berücksichtigen. Wer später ein Studium beginnt und zuvor schon gespart hat, profitiert von einer weiteren Regelung. Künftig gelten 45.000 Euro als Vermögensfreibetrag; aktuell sind es 8.200 Euro.

Nicht zuletzt sieht der Entwurf vor, eine BAföG-Restschuld nach 20 Jahren zu tilgen. Das sah die letzte Gesetzesnovelle zwar auch vor. Allerdings haben viele der Betroffenen nicht erfahren, dass bis März 2021 ein entsprechender Antrag zu stellen gewesen wäre.

Lob und Kritik

„Eine Reform der BAföG-Regelungen war überfällig; das wurde jahrelang versäumt“, kommentiert ADEXA-Bundesvorstand Tanja Kratt. Insofern seien die Pläne der Regierung zu begrüßen. „Doch wir leben in Zeiten des Fachkräftemangels, was keineswegs nur Apothekenberufe betrifft“, ergänzt Kratt. Insofern sei es wichtig, Ausbildungen und Studiengänge hinreichend zu fördern. „Dafür reicht die geplante Anhebung sicher nicht aus. ADEXA fordert eine deutlich höhere Größenordnung.“

Michael van den Heuvel

Quelle:
Gesetzentwurf der Bundesregierung eines 27. BAföG-Änderungsgesetzes

 

 

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