03. Dezember 2024
Weihnachtsgeld im Check: Tarifbindung zahlt sich aus. Studie zeigt, wer profitiert und wer leer ausgeht
Angestellte mit Tarifbindung erhalten häufiger Sonderzahlungen als Beschäftigte ohne Tarifvertrag. Große Unterschied gibt es zwischen verschiedenen Branchen und Regionen.
52 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen Weihnachtsgeld. Das zeigt eine Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. In tarifgebundenen Unternehmen sind es 77 Prozent, in Betrieben ohne Tarifvertrag nur 41 Prozent. Grundlage der Veröffentlichung ist eine Online-Befragung von 62.000 Arbeitnehmenden zwischen November 2023 und Oktober 2024.
„Beschäftigte in Unternehmen mit Tarifvertrag sind demnach gleich doppelt im Vorteil,“ sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Zum einen erhalten tarifgebundene Beschäftigte in der Regel ein höheres Grundgehalt, zum anderen bekommen sie deutlich häufiger Zusatzleistungen wie das Weihnachtsgeld.“
Unterschiede zwischen Branchen, Regionen, Geschlecht und Arbeitsvertrag
In Westdeutschland erhalten 53 Prozent der Befragten eine Sonderzahlung vor Weihnachten, in Ostdeutschland nur 41 Prozent. Dies ist zumindest teilweise auf die geringere Tarifbindung im Osten zurückzuführen.
Der Beschäftigungsstatus spielt ebenfalls eine Rolle: Vollzeitbeschäftigte bekommen mit 53 Prozent häufiger Weihnachtsgeld als Teilzeitkräfte, bei denen der Anteil bei 47 Prozent liegt. Und während sich 52 Prozent der unbefristet Beschäftigten über Weihnachtsgeld freuen, sind es bei befristet Angestellten nur 47 Prozent.
Auch geschlechtsspezifisch zeigen sich Unterschiede. Männer erhalten etwas häufiger Weihnachtsgeld als Frauen (54 Prozent versus 48 Prozent).
Meist wird das Weihnachtsgeld als Prozentsatz des Monatsgehalts berechnet, mit besonders hohen Sätzen in Branchen wie der chemischen Industrie (100 Prozent) und Eisen- bzw. Stahlindustrie (110 Prozent). Branchen wie Gebäudereinigung oder ostdeutsches Bewachungsgewerbe zahlen meist kein Weihnachtsgeld.
Michael van den Heuvel
Quelle
WSI-Pressemeldung, 19. November 2024
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