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06. August 2015

Regierungsentwurf zum Anti-Korruptionsgesetz: Kein ausreichender Schutz für Whistleblower

Ende Juli hat die Bundesregierung ihren überarbeiteten Entwurf zum Anti-Korruptionsgesetz präsentiert. Darin sind einige Verbesserungen zu finden. Oppositionsvertreter kritisieren den schlechten Schutz von Angestellten, sollten sie strafbare Tatbestände melden. 

Auf zur zweiten Runde: Korruption im Gesundheitswesen soll bald härter bestraft werden. Heiko Maas (SPD), Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, hat mit seinem Regelwerk primär Ärzte im Visier. Laut Bundesgerichtshof kann der Bestechungsparagraf 299 des Strafgesetzbuchs (StGB) nämlich nicht auf Mediziner übertragen werden (Az. GSSt 2/11). Apothekenleiter und Apothekenangestellte sind von den neuen Passagen aber auch betroffen.

Harte Strafen 

Die in § 299a StGB geregelte Strafbarkeit der Bestechlichkeit soll nicht nur für Ärzte gelten, sondern für sämtliche Angehörige von Heilberufen mit staatlich geregelter Ausbildung gelten. Neben Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und Apothekern fallen auch Gesundheitsfachberufe wie PTA unter die Adressaten. „Eine Begrenzung des Täterkreises auf akademische Heilberufsgruppen soll nicht erfolgen“, heißt es im Regierungsentwurf. Wer sich bestechen lässt, muss mit bis zu drei Jahren Haft rechnen, in schweren Fällen sind sogar bis zu fünf Jahre hinter schwedischen Gardinen vorgesehen. Skonti oder Boni gelten explizit nicht als strafbar – unter einer Bedingung: Pharmazeutische Fachkräfte müssen trotzdem herstellerunabhängig beraten.

Kein Schutz für Angestellte 

Strafanträge gehen dem Regierungsentwurf zufolge von Wettbewerbern, direkt Geschädigten, Kammern und Verbänden aus – nicht aber von Kolleginnen und Kollegen. Doch wie sollten sich Angestellte verhalten, die strafbare Handlungen bei ihren Vorgesetzten bemerken? Generell ist es eine Bürgerpflicht, Straftaten zu melden. Angestellte, die als Einkäuferin oder Einkäufer arbeiten, haben auch juristische Folgen zu befürchten. Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin bei den Grünen, fordert darüber hinaus einen wirksamen Schutz für Whistleblower. „Es darf nicht sein, dass sie arbeitsrechtliche Schritte gegen sich fürchten müssen“, sagt die Politikerin. Für Kathrin Vogler, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte bei der Linken, ist nicht nachvollziehbar, dass nur Ärzteorganisationen, Berufsverbände und Krankenkassen Strafanträge stellen dürfen. Hier sieht sie Patienten, aber auch Mitarbeiter. „Dafür brauchen die Angestellten einen umfassenden Whistleblowerschutz, damit das Aufdecken von Korruption nicht zum Verlust des Arbeitsplatzes führt.“

Michael van den Heuvel

Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen; http://bit.ly/1UfDaQ0

 

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