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09. Juni 2018

Fußball-WM 2018: Kein Eigentor am Arbeitsplatz

Vom 14. Juni bis 15. Juli ist Deutschland im Fußballfieber, öffentliche Apotheken inbegriffen. Nicht nur am Spielfeld, sondern auch am Arbeitsplatz gelten Regeln. ADEXA informiert, wo das Abseits beginnt und wie Sie gelbe oder gar rote Karten im Job vermeiden.  

Viele Spiele der Fußball-WM laufen nachmittags, während Apothekenangestellte noch am HV-Tisch, im Backoffice oder in der Rezeptur arbeiten. Da wünschen sich einige, spannende Partien im Radio mitzuverfolgen. Oder vielleicht einen kleinen Fernseher unbemerkt von Kunden aufzustellen. Und wer am PC arbeitet, verpasst per Livestream keine Begegnung. Ist das erlaubt?

Arbeitszeit oder Freizeit?

„Arbeitgeber bezahlen Angestellte, damit sie eine bestimmte Arbeitsleistung erbringen“, so Minou Hansen, Rechtsanwältin bei ADEXA. Sie rät Mitarbeitern, besser vorab mit ihren Vorgesetzten zu sprechen. Zwei Halbzeiten plus Pause und Nachspielzeit lassen sich vielleicht mit weniger fußballbegeisterten PTA oder Apothekern überbrücken. „Notfalls sollten Überstunden genommen werden“, ergänzt die Expertin. „Aber auch zu WM-Zeiten gelten die bekannten Regelungen. Sprich, wer Freizeit außer der Reihe in Anspruch nehmen möchte, muss das genehmigen lassen.“ Wer nicht freibekommt und damit droht, einfach krankzufeiern, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 251/07).

Sollte die Apotheke früher als gewohnt schließen oder während der Übertragung zeitweise geschlossen haben, darf andererseits kein Mitarbeiter finanziell darunter leiden. Minusstunden oder Gehaltsabzüge gelten juristisch als grobe Fouls. „Inhaber sind in der Pflicht, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Angestellte die geforderte Arbeitsleistung auch erbringen können“, kommentiert Hansen.

Radio, Fernseher, PC

Für Angestellte im Backoffice hat die Expertin ebenfalls einen Rat: „Klären Sie vorab, ob Sie Computer ausnahmsweise privat für den WM-Stream nutzen dürfen.“ Gleiches gilt für Fernsehgeräte am Arbeitsplatz oder für Radio-Übertragungen – selbst dann, wenn Arbeitnehmer Radio hören dürfen. Die Duldung bezieht sich meistens auf leise Musik im Hintergrund, aber nicht auf Live-Übertragungen.

Mit Fankleidung in der Offizin

Hansen empfiehlt auch, sich bei der Fankleidung an Gepflogenheiten zu orientieren. Während manche Teams komplett in Schwarz-Rot-Gold erscheinen, herrscht in anderen Apotheken trotz WM-Stimmung strenger Dresscode. Hansen: „Der Arbeitgeber kann grundsätzlich eine Dienstkleidung oder einen bestimmten Kleidungsstil vorgeben.“ Im direkten Kundenkontakt seien die Regeln strenger als im Backoffice. Von Alkohol am Arbeitsplatz sollte man generell die Finger lassen, sonst ist der Ärger vorprogrammiert.  

Mehr Teamgeist, weniger Ärger

Doch soweit muss es gar nicht kommen. Hansen, die auch Kommunikationstrainerin ist, empfiehlt, rechtzeitig alle Fragen zu thematisieren – vielleicht im Form einer Teambesprechung. Nur so wissen Kolleginnen und Kollegen, wann ein Platzverweis droht.

Michael van den Heuvel

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