Tarife fallen nicht vom Himmel!
Die Tarifverträge für die öffentlichen Apotheken werden zwischen ADEXA und den Arbeitgeberverbänden geschlossen. Sie regeln die Tarifgehälter und Ausbildungsvergütungen sowie weitere tarifliche Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch, Vergütung von Mehrarbeit, die Sonderzahlung, Freistellungsansprüche etc. Tarifverträge finden nur dann automatisch Anwendung, wenn beide – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Sie als Angestellte/r müssten also Mitglied bei ADEXA sein, Ihr Arbeitgeber Mitglied im ADA bzw. der TGL-Nordrhein.