ADEXA – Ihr Partner für Tarifbindung und beruflichen Rechtsschutz!

Tarife fallen nicht vom Himmel!

Die Tarifverträge für die öffentlichen Apotheken werden zwischen ADEXA und den Arbeitgeberverbänden geschlossen. Sie regeln die Tarifgehälter und Ausbildungsvergütungen sowie weitere tarifliche Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten und  Urlaubsanspruch, Vergütung von Mehrarbeit, die Sonderzahlung, Freistellungsansprüche etc. Tarifverträge finden nur dann automatisch Anwendung, wenn beide – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Sie als Angestellte/r müssten also Mitglied bei ADEXA sein, Ihr Arbeitgeber Mitglied im ADA bzw. der TGL-Nordrhein.

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Sicherheit für den Fall der Fälle!

Viele ADEXA-Mitglieder entscheiden sich für den Beitritt, weil sie sich arbeitsrechtlich unterstützen lassen wollen. Für Angestellte sind die kostenlose Rechtsberatung und der gewerkschaftliche Rechtsschutz enorm entlastend. Denn nicht immer läuft alles rund am Arbeitsplatz. Auf beruflichen Rechtsschutz zu verzichten ist eine riskante Entscheidung. Denn da sind schnell Kosten fällig, die den jährlichen Mitgliedsbeitrag bei ADEXA um einiges übersteigen. Bei ADEXA hingegen haben Sie die Möglichkeit, die Rechtsberatung von Montag bis Freitag in Anspruch zu nehmen – und das sogar am Abend!

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