Lebenslang lernen

Fortbildung

Für alle Apothekenberufe ist es wichtig, dass sie sich kontinuierlich fortbilden. Das betrifft das jeweilige Fachwissen, aber auch allgemeine Kompetenzen wie Kommunikation. Approbierte, PI und PTA können in allen Kammerbezirken Punkte für ein freiwilliges Fortbildungszertifikat sammeln. Für PKA besteht diese Möglichkeit bisher nur in den Kammerbezirken Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein und Thüringen.

Ein geltendes Fortbildungszertifikat kann im Kammerbezirk Sachsen auch tariflich berücksichtigt werden! Mehr lesen

ADEXA bietet mit dem Erlebnis- und Gewerkschaftstag und dem Leipziger Fortbildungstag jährlich zwei zertifizierte Veranstaltungen für alle Berufsgruppen. mehr ...

Außerdem haben wir Kooperationen mit einigen Anbietern von Fort- und Weiterbildungen abgeschlossen, bei denen ADEXA-Mitglieder einen Rabattt auf die Seminargebühren erhalten (s. u.)

Weiterbildung

Für Approbierte gibt es bundesweit Weiterbildungsmöglichkeiten zur Fachapotheker:in in neun Spezialisierungsgebieten: Allgemeinpharmazie, Klinische Pharmazie, Arzneimittelinformation, Pharmazeutische Analytik, Pharmazeutische Technologie, Toxikologie & Ökologie, Theoretische & praktische Ausbildung, Öffentliches Gesundheitswesen sowie Klinische Chemie.

Daneben gibt es die Möglichkeit, eine Zusatzbezeichnung zu erwerben in folgenden sieben Spezialisierungsbereichen: Ernährungsberatung, Prävention und Gesundheitsförderung, Naturheilverfahren und Homöopathie, Onkologischer Pharmazie, Geriatrischer Pharmazie,  Infektiologie sowie Medikationsmanagement im Krankenhaus.

Aber für auch PTA und PKA gibt es Angebote zur Weiterbildung und Zusatzqualifizierung.

Infos zur Berücksichtigung von Weiterbildungen im Kammerbezirk Sachsen finden Sie hier: Mehr lesen


Fortbildungsangebote

Campus Pharmazie: Online-Seminare für Approbierte zur Klinischen Pharmazie

„Campus Pharmazie“ ermöglicht Apothekerinnen und Apothekern die berufsbegleitende Teilnahme an moderierten Online-Seminaren zu Themen der Klinischen Pharmazie. Neben vierwöchigen Seminaren werden auch einwöchige Online-Case-Trainings angeboten.

Die Seminare eignen sich auch als Einstieg ins Masterstudium „Clinical Pharmacy Practice“ der schottischen Robert Gordon University Aberdeen.

ADEXA-Mitglieder erhalten bei Angabe ihrer Mitgliedsnummer 10 % Netzwerkrabatt.

Hier geht es zum CaP-Fortbildungskalender: weiter

www.campus-pharmazie.de

 

pta-interaktiv: E-Learning nicht nur für PTA

Seit Juni 2006 bietet die Lernplattform pta-interaktiv firmenunabhängige Fortbildung als interaktives E-Learning an. Die Kurse sind von der Bundesapothekerkammer akkreditiert. Neben dem Wiedereinsteigerkurs werden als Themen u. a. Mutter-Kind-Apotheke, Diätetik, Ernährung sowie Naturheilkunde und Homöopathie angeboten. Teilnehmer haben rund um die Uhr an sieben Tagen pro Wochen Zugriff auf die Lernplattform.

ADEXA-Mitglieder erhalten 5 % Preisnachlass.

www.pta-interaktiv.de

 

ADEXA-Mitglieder haben Anspruch auf Fortbildungsurlaub

Tarifanspruch auf fachliche Fortbildung

Fortbildungsurlaub, ja bitte!

§ 12 BRTV  Freistellung für fachliche Fortbildung

Wie hoch Ihr Anspruch auf bezahlte Freistellung für fachliche Fortbildung ist, hängt von Ihrer Berufsgruppe ab und davon, ob Sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten (siehe Tabelle).

Generell gilt: Der Anspruch auf gesetzlichen Bildungsurlaub geht vor und wird gegebenenfalls auf Ihren tariflichen Anspruch auf Freistellung für fachliche Fortbildung angerechnet. Hierzu haben die Bundesländer unterschiedliche Regelungen. Der Vorteil der tariflichen Regelung besteht darin, dass tarifgebundene Beschäftigt eine Freistellung für fachliche Fortbildungen in jedem Fall beanspruchen können, da diese meist nicht als Bildungsurlaub angeboten werden.

Wichtig ist, die Freistellung mindestens einen Monat vor der Veranstaltung bei der Apothekenleitung zu beantragen. Nach der Fortbildung können Sie innerhalb der folgenden zwölf Wochen die Fortbildungsstunden „abbummeln“ (§ 12 Abs. 5). Bitte nutzen Sie Ihren Anspruch auf Freistellung für fachliche Fortbildung, falls Ihre Apothekenleitung die Fortbildung nicht von sich aus anordnet.

 

Tabelle: Freistellung für fachliche Fortbildung unter Gehaltsfortzahlung (Tarifgebiet ADA)

Innerhalb von zwei Kalenderjahren erhalten nach § 12 Abs. 1 BRTV:

Approbierte und nichtapprobierte pharmazeutische Angestellte (Apotheker:innen, PI, PTA …) 6 Werktage
PKA, Apothekenfacharbeiter:innen … 3 Werktage
Teilzeitbeschäftigte und Minijobber X Werktage im Verhältnis ihrer wöchentlichen Arbeitszeit zur tariflichen Vollzeit (40 Std.)

 

Der Anspruch wird erstmalig nach einer Wartezeit von sechs Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses erworben. Wenn im laufenden Zweijahreszeitraum bereits Fortbildungsurlaub von einer früheren Arbeitgeber:in gewährt wurde, besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers. Angestellte müssen dazu eine entsprechende Bescheinigung der früheren Arbeitgeber:in vorlegen (§ 12 Abs. 2).

Anspruch im Tarifgebiet Nordrhein

In Nordrhein erhalten Apotheker:innen für fachlich-wissenschaftliche Fortbildungsveranstaltungen innerhalb von zwei Kalenderjahren sechs Werktage Bildungsurlaub unter Fortzahlung des Gehaltes. Für nichtapprobiertes pharmazeutisches Personal (PTA, Apothekerassistent:innen, Pharmazie-Ingenieure) beträgt der Anspruch fünf Werktage und für PKA drei Werktage, jeweils innerhalb von zwei Kalenderjahren (§ 12 RTV Nordrhein)