Infos für PKA-Azubis

PKA: Das Berufsbild

Bereits aus der Berufsbezeichnung gehen die Bereiche hervor, in denen Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) arbeiten: apothekenspezifische und kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten. Neben Einkauf, Logistik und Warenmanagement gehört auch die Präsentation und der Verkauf von apothekenüblichen Waren wie Kosmetika zum Berufsbild.

PKA = PHANTASTISCH, KANN ALLES

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist das kaufmännische Knowhow der PKA ein Plus für die Apotheke, getreu dem Sprichwort: „Im Einkauf liegt der Gewinn.“ Fakt ist auch: Ein gutes Backoffice mit kompetenten PKA entlastet sowohl die pharmazeutischen Mitarbeiter als auch den Apothekenleiter.

Mehr Informationen zu den Arbeitsmöglichkeiten für PKA und zur Fachgruppe PKA bei ADEXA gibt es hier ...

Ausbildung im dualen System

Eine gesetzlich vorgeschriebene Schulbildung als Zugangsvoraussetzung gibt es nicht; die meisten PKA-SchülerInnen haben einen Hauptschul- oder mittleren Bildungsabschluss. Solide Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern sowie der sichere Umgang mit dem Computer bilden eine gute Grundlage. Außerdem sollte man Interesse an pharmazeutischen und kaufmännischen Fragestellungen mitbringen. Auch Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit sind ein „Muss”.

In der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur PKA vom 3. Juli 2012 ist die Ausbildungsdauer mit drei Jahren angegeben. Der Zeitraum kann sich aber auch verkürzen, etwa aufgrund sehr guter Leistungen.

Die Ausbildung erfolgt in einer Apotheke. Dabei sollen die Schüler/innen an die Tätigkeiten, die sie später ausüben, herangeführt werden. Parallel dazu vermittelt die Berufsschule theoretische Inhalte.

ADEXA kommt in die PKA-Schulen

Damit Sie Ihre Rechte (und Pflichten) als PKA-Azubi und später als angestellte PKA in der Apotheke kennen, besuchen Vertreter der Apothekengewerkschaft ADEXA regelmäßig die PKA-Schulklassen. Darunter sind auch erfahrene PKA, die diese Arbeit neben ihrem Job in der Apotheke machen.

In der Doppelstunde werden die tariflichen Regelungen erklärt und ein Musterarbeitsvertrag erarbeitet. Gleichzeitig gibt es Informationen zum Start in das Berufsleben und allgemeine Infos rund um den Beruf – auch mit typischen Beispielen aus der ADEXA-Rechtsberatung. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Einzelfragen zu klären oder mit unserer Referentin bzw. unserem Referenten die aktuelle Tarifsituation zu besprechen.

Hier geht es zum Formular, mit dem ein Schulbesuch angefragt werden kann: weiter


Arbeitsrechtliche Hinweise

Ausbildungsvertrag

Ein Ausbildungsvertrag sollte in jedem Fall schriftlich abgeschlossen werden. Wichtige Vertragsinhalte wie beispielsweise die Länge der Probezeit, die wöchentliche Ausbildungszeit, der Urlaubsanspruch und die Höhe der Ausbildungsvergütung sollten schriftlich festgehalten werden.

Probezeit

In der Regel wird eine vierwöchige Probezeit vereinbart. Achtung: In einigen Standard-Ausbildungsverträgen ist geregelt, dass man während der Probezeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist (und ohne Angabe von Gründen) jederzeit kündigen kann. Empfehlenswert ist jedoch eine Kündigungsfrist von wenigstens einer Woche zu vereinbaren, wenn man bedenkt, dass ein Azubi bei Kündigung von Arbeitgeberseite von heute auf morgen auf der Straße stehen könnte. Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem Fall erhalten.

Vergütung

Die Vergütung wird sich in aller Regel nach dem Gehaltstarifvertrag für Apothekenmitarbeiter richten. Zurzeit beträgt die tarifliche Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr monatlich 793 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 850 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 906 Euro (Stand 1/2023; dies gilt für das ganze Bundesgebiet mit Ausnahme von Nordrhein). Im Kammerbezirk Nordrhein sind es 808 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 860 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 906 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ein konkreter Anspruch besteht aber nur bei beiderseitiger Tarifbindung von Azubi (= ADEXA-Mitglied) und Apothekeninhaber (= Mitglied im Arbeitgeberverband) – bzw. wenn im Ausbildungsvertrag die tarifliche Ausbildungsvergütung vereinbart wurde. 

Bei Tarifbindung besteht außerdem Anspruch auf die jährliche Sonderzahlung in Höhe einer tariflichen Monatsvergütung (§ 18 BRTV/RTV NR/RTV Sachsen).  

Tarifliche Altersvorsorge

Tarifgebundene PKA-Azubi haben nach einer Probezeit von maximal vier Monaten Anspruch auf monatlich 10,00 Euro Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge. Dieser tarifliche Anspruch gilt ab 1.1.2012 im ganzen Bundesgebiet mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen. Mehr lesen

Urlaub

Der tarifliche Urlaubsanspruch für PKA-Azubis beträgt 34 Tage im Jahr, bezogen auf eine 6-Tage-Woche (BRTV und RTV Sachsen) bzw. 33 Tage (Tarifgebiet Nordrhein). Je nach Ausbildungsbeginn besteht im ersten Kalenderjahr Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit. Das gilt auch bei Beendigungs des Ausbildungsverhältnisses. Achtung: Scheidet ein Azubi in der zweiten Jahreshälfte (1.7. oder später) aus der Apotheke aus, darf der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen (bei einer 6-Tage-Woche) bzw. 20 Tagen (bei einer 5-Tage-Woche) nicht unterschritten werden.

Ohne Tarifbindung beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch für volljährige PKA-Azubis 24 Werktage im Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Für minderjährige Azubis gilt (abhängig vom Alter zu Beginn des Kalenderjahres) ein erhöhter gesetzlicher Anspruch nach § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz.

Rechtsberatung

Die ADEXA-Rechtsberatung hilft Gewerkschaftsmitgliedern bei allen arbeitsrechtlichen Fragen vom Tag des Eintritts an.
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